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Portar und Kapitet von Xanten (Xancten) bezeugen, dass sie mit Zustimmung der bis jetzt allein behandigten Herman van Selt joncker Derick van Bathenborch ind van Bronckhorst (von Bronkhorst und Battenberg), Befehlshaber (bevelhebber) in der Stadt Grave (Graeve), zur anderen Hand mit den 20 Maltersaat Land, einschließlich Haus und Scheune behandigt haben, die im Kirchspiel Ginderich liegen und zum stiftischen Hof Jlt (Yelt) gehören. Sie gestehen jedem sein Recht zu, behalten aber sich selbst den jährlichen Zins, laut Kirchenregister 2 Mudden Weizen, 3 Malter Gerstenmaltz und 29 Pfennige, vor . Siegelankündigung: Kirchensiege1.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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