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Appellationis Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 18. 1. Kläger R
(1647-1666) 19.02.1667-30.10.1675; 29.01.1681-
Kläger: (2) Blasius Rögener, Wagenmeister zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Carl Brüning, Pfandinhaber des adligen Gutes Gamehl, seit 04.03.1674 seine Witwe und Erben (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Caspar Schwarzkopf (A), Lic. Johann Thurmann (P); seit 10.03.1670: Adam von Bremen (A & P) Bekl.: Dr. Ambrosius Petersen (A & P); seit 26.04.1670: Heinrich Friedrich Schabbel (A & P); seit 05.06.1675: Dr. Otto Christoph Marquart (A & P)
Fallbeschreibung: Brüning hat sich Teile des Erbes des 1656 verstorbenen Cyriacus Schröder widerrechtlich angeeignet, nutzt sie, u.a. den 4. Teil, der dem verstorbenen Schwiegervater des Kl.s, Daniel Klein, zusteht, verwaltet das Erbe zuungunsten der anderen Erben und enthält besonders der Schwiegermutter des Kl.s, Anna Rickenberg, Teile des Erbes vor. Diese vermietet das Haus, das sie von ihrem Mann geerbt hat und lebt davon. Da sie einen Kredit über 300 Rtlr beim Bekl. aufnehmen mußte, will jener diese 300 Rtlr als Schuld auf das Haus in das Stadtbuch eintragen lassen. Kl. setzt sich für seine Schwiegermutter ein und argumentiert, Bekl. habe viel größere Außenstände bei ihr als die besagten 300 Rtlr, so daß diese nicht eingetragen werden dürften. Der Rat folgt jedoch der Argumentation des Bekl., läßt die Stadtbuchschrift vornehmen und weist die Einwände des Kl.s hinsichtlich des Schröderschen Erbes zurück. Kl. appelliert an das Tribunal und fordert eine Anrechnung des von Bekl. verwalteten Erbes auf dessen Forderungen an die Schwiegermutter sowie die Bezahlung der Forderungen der Schwiegermutter durch Bekl. Das Tribunal fordert am 26.02. die Akten der Vorinstanz vom Rat an, eröffnet diese am 02.09.1667 auf Antrag der Parteien vom 08.07. und fordert Bekl. am 27.01.1668 zur Antwort auf die Klage auf, die am 06.04. eingeht und in der Bekl. alle Forderungen des Kl.s zurückweist. Bekl. belegt, daß er ihr ihren Anteil am Erbe Schröders 1660 ausgezahlt habe (229 Rtlr) und das sie damit zufrieden war. Das Tribunal fordert Kl. am 06.04. zur Erwiderung auf, die am 06.07. eingeht und bei der Kl. auf seiner Klage besteht und Einsetzung einer Kommission zum Zeugenverhör erbittet. Am 19.10.1668 fordert das Tribunal Kl. zur Antwort auf einzelne Artikel des Bekl. auf, am 25.01.1669 legt Kl. weitere Verhörartikel vor. Am 29.01.1669 beauftragt Tribunal die Assessoren Klinckow und Engelbrechten mit Untersuchung und fordert Kl. auf, Beweise für seine Behauptung zu erbringen, daß Bekl. andere Erben ebenfalls übervorteilt habe und seine Schwiegermutter die 229 Rtlr Abfindung für das Erbe nie erhalten habe. Diese Beweise bringt Kl. nach Bitte um Fristverlängerung vom 08.02., Bitte um Mandat an Notar Schumacher zur Herausgabe von Beweisen vom 18.03. und Bitte um Zeugenverhör des ehemaligen Kanzlers Daniel von Miehof an die Schweriner Justizkanzlei vom 27.04. während des Jahres 1669 in Schriftsätzen vom 26.04. und 18.10. bei und fordert, seine Schwiegermutter von allen Forderungen des Bekl. zu entbinden. Am 10.03.1670 bittet Kl., Kommissare damit zu beauftragen, die Zeugenvernehmungen der Bauern in Kartlow, eines Dorfes, das Brüning als Teil des Erbes überschrieben worden ist, durchzuführen, am 15.03. erteilt das Tribunal einen entsprechenden Auftrag an Klinckow und Engelbrechten. Kl. bittet ebenso am 10.03., die Wismarer Ratsherren Johannes Koppe und Caspar Voigt zu Kommissaren zu verordnen und sie mit der Befragung des Notars Joachim Schumacher, dessen Frau sowie des Advokaten Caspar Schwartzkopf zu beauftragen. Das Tribunal folgt auch diesem Antrag am 15.03. Am 08.04. legt Kl. zusätzliche Fragen für die letztere Kommission vor, das Tribunal weist die Kommissare am 12.04. entsprechend an. Am 18.04. erneuert Kl. seine Bitte wegen Verhör des Schweriner Kanzlers Mithovius, das Tribunal erläßt am 21.04. erneut ein Subsidial. Am 07.05. berichtet Kl., daß der Herzog Jürgen von Warnstedt auf Vogelsang und Ulrich von Stralendorf auf Goldebee zu Kommissaren ernannt hat, um den ehemaligen Kanzler zu verhören, bittet um Benennung anderer Kommissare und erhält am 07.05. ein entsprechendes Fürschreiben. Am 18.04.1670 reichen Klinckow und Engelbrechten ihren Bericht ein, am 04.07. Johannes Köpper und Caspar Vogt, Dr. Martin Cöller und Dr. Erich Tilemann Becker, Jobst Heinrich Behr und Jürgen Dietrich von Stralendorf sowie Dr. Caspar Friedrich Coch und Martin Scheffel. Am 04.07. legt auch Bekl. erneut seine Gegenargumente vor und bittet um Bezahlung seiner Forderungen. Am 13.08. erbittet Kl. vom Tribunal Hilfe bei der Beschaffung von Verträgen zwischen Kanzler Miethoff und Wilhelm Curt von Weichen sowie Carl Brüning und erhält am 13.09. ein entsprechendes Promotorial an die Schweriner Justizkanzlei. Am 25.10. setzt sich Kl. mit den Zeugenaussagen auseinander und bittet um Vorlage der Erbschaftsrechnung und des Originalinventars sowie weiterer Beweise für das Erbe. Am 19.12.1670 erbittet Kl. wegen Ungereimtheiten in der Aussage Miethoffs ein Intercessional an das Konsistorium zu Celle wegen Beschlagnahme von Geld und Prüfung von Verträgen und erhält dieses am 21.12. Am 23.01.1671 versucht Bekl., die Argumente des Kl.s in einer umfangreichen Gegendarstellung zu entkräften. Am 27.01. schließt das Tribunal daraufhin die Beweisaufnahme, am 28.03. bittet Kl. um Prozeßbeschleunigung, Am 28.10.1671 urteilt das Tribunal, den Eintrag ins Stadtbuch aufzuheben und fordert Bekl. auf, ein Inventar über Schröders Erbe vorzulegen. Außerdem soll er 1.000 Mk. lüb. aus den Stralendorfer Gütern an Kl. bzw. dessen Schwiegermutter bezahlen und den Vertrag, den er mit Miethoff geschlossen hat, binnen 6 Wochen vorlegen. Beide Seiten werden zudem zur Zahlung von 10 Rtlr Strafe wegen Beleidigungen verurteilt. Am 09.12.1671 verlangt Kl., der nicht mit allen Punkten des Urteils einverstanden ist, restitutio in integrum, Bekl. legt am selben Tag das Erbinventar Schröders und die Abrechnung über die Aufteilung seines Erbes vor. Am 05.02.1672 weist das Tribunal die Bitte des Kl.s als unzulässig ab, Kl. stellt am 18.03. aber mehrere weitere Anträge zur Beweisaufnahme und wird damit zugelassen. Bekl. erklärt sich am 09.05.1672 dazu und fordert Bezahlung der Prozeßkosten. Am 13.07.1672 urteilt das Tribunal, Bekl. habe zu beeiden, daß es kein Original des Erbschaftsinventars gäbe und er ein solches nie gesehen habe; er wird außerdem aufgefordert, Rechnung über die Nutzung der Stralendorfer Güter und über die Zinsen aus Lüneburg abzulegen, alle zur Erbschaft gehörenden Güter aufzulisten und zur Verteilung zu bringen. Am 13.09. reicht Bekl. geforderte Beweise ein, am 07.10. bittet Kl., Bekl. zum Eid seiner Aussagen zu veranlassen, die Erbmasse zu formieren und zwischen ihm und Bekl. aufzuteilen. Am 21.10. bevollmächtigt Bekl. seinen Sohn Johann Daniel Brüning mit der Eidesleistung, am 26.10. fordert Kl. persönliche Eidesleistung. Am 26.11.1672 gesteht dieser die persönliche Eidesleistung zu, falls er die Genehmigung seiner Obrigkeit erhalte, bittet aber, Kl. zur Bezahlung seiner Schulden aufzufordern. Am 08.01. besteht Kl. erneut auf der Formierung der Erbmasse, am 14.01. legt er die Eidesformel vor, die vom Bekl. am 27.01.1673 geschworen wird. Am 26.01.1674 trägt das Tribunal den Parteien weitere Beweispflicht für ihre Behauptungen auf. Bekl. folgen dem am 04.03. bei einem der strittigen Posten im Gut Gamehl, bringen am 20.03. weitere Beweisstücke bei und bitten am 04.05. und 06.07. um Fristverlängerung für die Vorlage weiterer Beweise, die sie am 08.05. und 11.07. erhalten. Am 12.10. erbitten Bekl. Kommission zur Zeugenbefragung des kranken Bürgermeisters Burmester. Diese wird vom Tribunal am 13.10. an die Assessoren Klinckow und Scheffel erteilt. Am 19.10. legen Bekl. Rechenschaft über die Aufteilung eines weiteren strittigen Postens ab und fordern 449 Rtlr von Kl., woraufhin das Tribunal diesen am 24.10. zur Zahlung oder zum Gegenbeweis auffordert. Kl. weist die Forderung am 11.12.1674 zurück. Am 25.01.1675 erbitten Bekl. Aktenstücke von einem Verfahren vor dem Konsistorium Celle gegen Miethoff. Das Tribunal erläßt am 27.01. ein entsprechendes Subsidial, die Celler Kanzlei bittet am 11.03. um Spezifizierung des Gewünschten, weshalb Bekl. am 21.05. und 24.08. um Fristverlängerung bitten, die sie am 22.05. und 26.08. erhalten. Da bis zum 20.10. keine Beweise in der Sache eingehen, bittet Kl., den Bekl. weitere Fristen zu verwehren und den Beweis nicht mehr zuzulassen. Das Tribunal folgt dem Antrag am 20.10. Am 05.06. erbitten die Bekl. eine Kommission an die Assessoren Klinckow und Scheffel zur Befragung der Witwe des Bürgermeisters Burmester und erhalten diese am 12.06. Am 27.07. bittet Kl. um Aufhebung der Kommission und Prozeßbeschleunigung, das Tribunal lehnt dies am 18.08. nach Bitten der Bekl. vom 28.07. ab. Am 20.09. berichten die Kommissare Klinckow und Scheffel über die Zeugenbefragung. Am 30.10.1675 bitten die Bekl. angesichts der Blockade Wismars und der Bedrohung für die Stadt, die Sache bis zum Kriegsende zu vertagen, erhalten aber keinen Bescheid. Am 29.01.1681 bittet Johann Daniel Brüning um Auslieferung einiger Beweisstücke in dem Fall und erhält diese am 09.02.1681, ein Endurteil in der Sache ist nicht überliefert. (6) 1. Ratsgericht 1666 2. Tribunal 1667-1675, 1681
Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteil vom 14.11.1666; von Notar Gottfried Reichardt aufgenommene Appellation vom 21.11.1666; Mandat der Schweriner Justizkanzlei an den Amtmann von Bukow vom 04.10.1647; Vertrag zwischen Dietrich von Stralendorf und Cyriacus Schröder vom 29.06.1650 über die Überschreibung des Dorfes Kartlow; Prozeßvollmacht des Bekl. für Dr. Petersen vom 06.04.1668; Quittung Anna Rickenbergs über von Brüning empfangenen 229 Rtlr vom 08.10.1660; Artikel für Zeugenbefragung, vorgelegt von Kl. am 06.07.1668; Pfandverschreibung Dietrich von Stralendorfs für Cyriacus Schröder vom 04.04.1652; Auszüge aus den Akten der Vorinstanz vom 10.08.1657 und 18.03.1656; Brief Brünings an Rantze vom Palmsonntag 1660; Einlieferungsbescheid der Kanzlei Bützow für Promotorial vom 06.05.1669; Bescheid der Schweriner Justizkanzlei vom 26.06.1669; Schreiben der Schweriner Justizkanzlei an Miethoff vom 24.08.1669; Mitteilung des Schweriner Notars Georg Havemann über Zeugenaussage von Tobias Muchow vom 12.10.1669; Mitteilung des Schweriner Notars Gerhard Bensen über verweigertes Verhör Miethoffs vom 07.04.1670; Protokoll der Kommission von Cöller und Becker über Befragung des Dr. Miethoff vom 17.06.1670; Brief Brünings an Dr. Cöller in Schwerin vom 07.06.1670; Brief Rögeners an Cöller und Becker (o.D.); Kommissionsprotokoll vom 09.04.1670; Rotulus Commissionis von Köpper und Vogt mit Befragungsprotokollen Caspar Schwartzkopfs, Joachim Schuhmachers und dessen Ehefrau Benedicta Kröger; Schreiben Brünings an Dr. Cöller in Schwerin vom 07.06.1670; Brief Rögeners an Cöller und Becker (o.D.); Protocollum Commissionis Behrs und Stralendorfs über die Befragung der Einwohner von Kartlow vom 23.06.1670; Kommissionsprotokoll von Coch und Scheffel über die Befragung von Joachim Rantze; Schreiben Daniel von Miethoffs an den Hz. v. Mecklenburg (o.D.); Urteil des Konsistoriums Celle vom 11.08.1660; Erbinventar Schröders vom 08.01.1655; Rechnung über Aufteilung des Schröderschen Erbes vom 03.-05.01.1656; Vergleich zwischen den Erben vom 09.06.1662; Schreiben Schröders an den Herzog v. Mecklenburg-Schwerin vom 24.05. und 22.08.1654; erneute Rechnung Brünings über Erbschaftsteilung; Formula Juramenti; von Brüning geleisteter Eid vom 08.10.1672; Schenkung Andreas Kleins an seine Schwester Elisabeth, Ehefrau Daniel von Miethoffs, vom 12.10.1658; Aufstellung über Zinszahlungen von 3.000 fl. Kapital, die im Gut Gamehl angelegt waren; Urteile des Konsistoriums zu Celle vom 10.09.1672 und 18.01.1667; Protokoll der Zeugenbefragung der Anna Catharina Ellershof, Witwe des Bürgermeisters Burmester, vom 08.09.1675
Akten
Information on confiscated assets
Further information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person who submitted a compensation claim for damage caused by Nazi persecution. If the application was submitted by a person other than the persecuted person, this other person is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecuted person, if there is one, is noted. In the sources, the persecuted person is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
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