Presseverbote auf Grund des Republikschutzgesetzes, Bd. 2
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I. HA Rep. 77, Tit. 4043 Nr. 32
Nr. 20 Bd. 2
I. HA Rep. 77 Ministerium des Innern
Ministerium des Innern >> 03 Abteilung II Polizeiabteilung (1787 - 1943) >> 03.31 Sektion 31 Politische Polizei (1921 - 1936) >> 03.31.03 Demokratische Mitwirkung und Mittel zur Sicherung der Republik (1924 - 1934) >> 03.31.03.03 Republik- und Landesschutz (1926 - 1932)
1929 - 1930
Enthält:
- "Schleswig-Holsteinische Tageszeitung" (Itzehoe); Zeitung: NSDAP 15. März 1922 - 11. Apr. 1922 10. Apr. 1922. Verbotsgründe: Aufgrund der §§ 8 Absatz 1 und 21 des Republikschutzgesetzes wurde die Zeitung wegen eines in Nr. 53 veröffentlichten Artikels "Die weißen Juden", bei dem es sich um Beschimpfung Dr. Stresemanns handelt, verboten.
Exemplar vom 2. Mai 1929, Nr. 103.
- "Illustrierter Beobachter" (München); Zeitschrift: NSDAP März 1929 - April 1929. Verbotsgründe: Aufgrund des § 8 Absatz 1 des Republikschutzgesetzes wurde die Zeitschrift wegen in Nr. 12 vorgebrachter republikfeindlicher Äußerungen verboten.
Exemplar der Nr. 12.
- "Altmärkisch-Niedersächsisches Rundschau" Zeitschrift: NSDAP 9. Apr. 1929 - 29. Apr. 1929. Verbotsgründe: Aufgrund der §§ 8 Ziffer 1, 17 und 21 des Republikschutzgesetzes wurde die Zeitschrift wegen des Leitartikels der Folge 13 des 2. Jahrgangs: "Wir haben eine Saurepublik, keinen Staat, sondern einen Dreckhaufen", verboten.
2 Exemplare der verbotenen Folge 13 und 1 Exemplar vom 6. November 1930, Folge 261.
- "Tribüne" (Magdeburg); Zeitung: KPD für den Bezirk Magdeburg-Anhalt 6. Mai 1929 - 26. Mai 1929. Verbotsgründe: Aufgrund der §§ 7 Ziffer 4, 8 Ziffer 1, 17 und 21 des Republikschutzgesetzes wurde die Zeitung wegen des Leitartikels in Nr. 102 vom 3. Mai 1929, "Zörgiebel und die SPD-Führer organisieren die faschistische Blutherrschaft! Arbeitermord in Berlin", verboten.
Exemplar der Nr. 102.
- "Monatszeitung der Werktätigen" (Berlin); Zeitschrift: KPD 7. Mai 1929 - 10. Juni 1929. Verbotsgründe: Aufgrund der §§ 7 Ziffer 4 und 21 des Republikschutzgesetzes wurde die Zeitung wegen einiger in Nr. 18 vom 6. Mai 1929 veröffentlichter Artikel, "der Kampf um die Straße geht weiter", "die Delegierten der Berliner Betriebe", "Reichstreffen des RFB nach Sachsen verlegt", "die Bilanz", verboten.
Exemplar der Nr. 18.
- "Die Rote Fahne" (Berlin); Zeitung: KPD 25. Mai 1929 - 22. Juni 1929. Verbotsgründe: Aufgrund der §§ 7 Ziffer 4 und 21 des Republikschutzgesetzes wurde die Zeitung wegen der in Nr. 104 vom 25. Mai 1929 erschienenen Artikel, "Moskau ist schuld. Erlaubt oder verboten - der Kampf wird fortgesetzt" und "die Wahrheit über den Berliner Blutmai", verboten.
Exemplar der Zeitung Nr. 103 vom 24. Mai, ein Exemplar von Nr. 104 vom 25. Mai und zwei Exemplare der Nr. 105 vom 26. Mai. Zwei Exemplare der 2. und 3. Beilage der Nr. 104.
- "Das Volksecho" (Berlin); Zeitung: KPD 25. Mai 1929 - 22. Juni 1929
18. Juni 1929. Verbotsgründe: Das Volksecho wurde als Kopfblatt der Roten Fahne angesehen und deshalb gleichzeitig mit dieser aufgrund der §§ 7 Ziffer 4 und 21 am 25. Mai 1929 verboten; ohne Exemplar.
- "Die Volkswacht" (Berlin/Stettin); Zeitung: KPD; Kopfblatt der Roten Fahne 25. Mai 1929 - 22. Juni 1929. Verbotsgründe: Aufgrund der §§ 7 Ziffer 4 und 21 des Republikschutzgesetzes zusammen mit der Roten Fahne aus den gleichen Gründen verboten; ohne Exemplar.
- "Klassenkampf" (Halle); Zeitung: KPD für den Bezirk Halle-Merseburg und Beilage "Der Rote Stern" 27. Mai 1929 - 16. Juni 1929. Verbotsgründe: Aufgrund der §§ 7 Ziffer 4, 17 und 21 des Republikschutzgesetzes wurde die Zeitung wegen des in Nr. 110 vom 13. Mai 1929 veröffentlichten Artikels "Bedeutung und Lehren der Berliner Maikämpfe, Thesen für Agitatoren und Propagandisten", verboten.
2 Exemplare der Nr. 110.
- "Der Rote Wähler" (Berlin); Zeitung: KPD 29. Mai 1929. Verbotsgründe: Aufgrund der §§ 21 Absatz 2 und 22 des Republikschutzgesetzes wurde die Zeitung verboten, die außerdem als Ersatz für die verbotene Rote Fahne angesehen wurde.
4 Exemplare der Nr. 1 vom 29. Mai 1929.
- "Tribüne" (Magdeburg); Zeitung: KPD für den Bezirk Magdeburg-Anhalt und Beilage "Der Rote Stern" 18. Juni 1929 - 8. Juli 1929. Verbotsgründe: Aufgrund der §§ 7 Ziffer 4, 17 und 21 des Republikschutzgesetzes wurde die Zeitung wegen der in Nr. 122 vom 16. Juni erschienenen Artikel "Kampf gegen den Krieg strafbar" und "Für die revolutionäre Einheit des Proletariats" verboten.
Exemplare der Nr. 122.
- "Das Landvolk" (Itzehoe); Zeitung: NSDAP 24. Juni 1929 - 14. Juli 1929. Verbotsgründe: Aufgrund der §§ 8 Ziffer 1 und 21 des Republikschutzgesetzes wurde die Zeitung wegen eines in Nr. 85 vom 18. Juni veröffentlichten Artikels "Schleswig-Holsteinische Kämpfer in Sachsen" in dem es heißt: "Das System wird und muß an seiner eigenen Unfähigkeit zugrunde gehen. Was aus Verrat, Lüge und Feigheit geboren ist, kann nicht von Dauer sein." verboten.
1 Exemplar vom 18. Juni und 1 Exemplar vom 24. Juni.
- "Kämpfendes Landvolk" (Itzehoe); Zeitung: NSDAP 29. Juni 1929. Verbotsgründe: Die Zeitung stellte sachlich einen Ersatz für die verbotene Zeitung "Das Landvolk" dar und wurde deshalb beschlagnahmt.
1 Exemplar vom Juli.
- "Grüne Front" (Itzehoe); Zeitschrift: NSDAP Juni 1929. Verbotsgründe: Die Zeitschrift stellte in Form und Inhalt Ersatz für die verbotene Zeitung "Das Landvolk" dar und wurde deshalb beschlagnahmt.
1 Exemplar der Grünen Front.
- "Die Westküste" (Itzehoe); Zeitung: NSDAP Juli 1929. Verbotsgründe: Die Westküste stellte einen Ersatz für die verbotene Zeitung das Landvolk dar und wurde deshalb beschlagnahmt.
1 Exemplar der Nr. 17 vom 4. Juli 1929.
- "Schleswig-Holsteinische Tageszeitung" (Itzehoe); Zeitung: NSDAP 15. März 1922 - 11. Apr. 1922 10. Apr. 1922. Verbotsgründe: Aufgrund der §§ 8 Absatz 1 und 21 des Republikschutzgesetzes wurde die Zeitung wegen eines in Nr. 53 veröffentlichten Artikels "Die weißen Juden", bei dem es sich um Beschimpfung Dr. Stresemanns handelt, verboten.
Exemplar vom 2. Mai 1929, Nr. 103.
- "Illustrierter Beobachter" (München); Zeitschrift: NSDAP März 1929 - April 1929. Verbotsgründe: Aufgrund des § 8 Absatz 1 des Republikschutzgesetzes wurde die Zeitschrift wegen in Nr. 12 vorgebrachter republikfeindlicher Äußerungen verboten.
Exemplar der Nr. 12.
- "Altmärkisch-Niedersächsisches Rundschau" Zeitschrift: NSDAP 9. Apr. 1929 - 29. Apr. 1929. Verbotsgründe: Aufgrund der §§ 8 Ziffer 1, 17 und 21 des Republikschutzgesetzes wurde die Zeitschrift wegen des Leitartikels der Folge 13 des 2. Jahrgangs: "Wir haben eine Saurepublik, keinen Staat, sondern einen Dreckhaufen", verboten.
2 Exemplare der verbotenen Folge 13 und 1 Exemplar vom 6. November 1930, Folge 261.
- "Tribüne" (Magdeburg); Zeitung: KPD für den Bezirk Magdeburg-Anhalt 6. Mai 1929 - 26. Mai 1929. Verbotsgründe: Aufgrund der §§ 7 Ziffer 4, 8 Ziffer 1, 17 und 21 des Republikschutzgesetzes wurde die Zeitung wegen des Leitartikels in Nr. 102 vom 3. Mai 1929, "Zörgiebel und die SPD-Führer organisieren die faschistische Blutherrschaft! Arbeitermord in Berlin", verboten.
Exemplar der Nr. 102.
- "Monatszeitung der Werktätigen" (Berlin); Zeitschrift: KPD 7. Mai 1929 - 10. Juni 1929. Verbotsgründe: Aufgrund der §§ 7 Ziffer 4 und 21 des Republikschutzgesetzes wurde die Zeitung wegen einiger in Nr. 18 vom 6. Mai 1929 veröffentlichter Artikel, "der Kampf um die Straße geht weiter", "die Delegierten der Berliner Betriebe", "Reichstreffen des RFB nach Sachsen verlegt", "die Bilanz", verboten.
Exemplar der Nr. 18.
- "Die Rote Fahne" (Berlin); Zeitung: KPD 25. Mai 1929 - 22. Juni 1929. Verbotsgründe: Aufgrund der §§ 7 Ziffer 4 und 21 des Republikschutzgesetzes wurde die Zeitung wegen der in Nr. 104 vom 25. Mai 1929 erschienenen Artikel, "Moskau ist schuld. Erlaubt oder verboten - der Kampf wird fortgesetzt" und "die Wahrheit über den Berliner Blutmai", verboten.
Exemplar der Zeitung Nr. 103 vom 24. Mai, ein Exemplar von Nr. 104 vom 25. Mai und zwei Exemplare der Nr. 105 vom 26. Mai. Zwei Exemplare der 2. und 3. Beilage der Nr. 104.
- "Das Volksecho" (Berlin); Zeitung: KPD 25. Mai 1929 - 22. Juni 1929
18. Juni 1929. Verbotsgründe: Das Volksecho wurde als Kopfblatt der Roten Fahne angesehen und deshalb gleichzeitig mit dieser aufgrund der §§ 7 Ziffer 4 und 21 am 25. Mai 1929 verboten; ohne Exemplar.
- "Die Volkswacht" (Berlin/Stettin); Zeitung: KPD; Kopfblatt der Roten Fahne 25. Mai 1929 - 22. Juni 1929. Verbotsgründe: Aufgrund der §§ 7 Ziffer 4 und 21 des Republikschutzgesetzes zusammen mit der Roten Fahne aus den gleichen Gründen verboten; ohne Exemplar.
- "Klassenkampf" (Halle); Zeitung: KPD für den Bezirk Halle-Merseburg und Beilage "Der Rote Stern" 27. Mai 1929 - 16. Juni 1929. Verbotsgründe: Aufgrund der §§ 7 Ziffer 4, 17 und 21 des Republikschutzgesetzes wurde die Zeitung wegen des in Nr. 110 vom 13. Mai 1929 veröffentlichten Artikels "Bedeutung und Lehren der Berliner Maikämpfe, Thesen für Agitatoren und Propagandisten", verboten.
2 Exemplare der Nr. 110.
- "Der Rote Wähler" (Berlin); Zeitung: KPD 29. Mai 1929. Verbotsgründe: Aufgrund der §§ 21 Absatz 2 und 22 des Republikschutzgesetzes wurde die Zeitung verboten, die außerdem als Ersatz für die verbotene Rote Fahne angesehen wurde.
4 Exemplare der Nr. 1 vom 29. Mai 1929.
- "Tribüne" (Magdeburg); Zeitung: KPD für den Bezirk Magdeburg-Anhalt und Beilage "Der Rote Stern" 18. Juni 1929 - 8. Juli 1929. Verbotsgründe: Aufgrund der §§ 7 Ziffer 4, 17 und 21 des Republikschutzgesetzes wurde die Zeitung wegen der in Nr. 122 vom 16. Juni erschienenen Artikel "Kampf gegen den Krieg strafbar" und "Für die revolutionäre Einheit des Proletariats" verboten.
Exemplare der Nr. 122.
- "Das Landvolk" (Itzehoe); Zeitung: NSDAP 24. Juni 1929 - 14. Juli 1929. Verbotsgründe: Aufgrund der §§ 8 Ziffer 1 und 21 des Republikschutzgesetzes wurde die Zeitung wegen eines in Nr. 85 vom 18. Juni veröffentlichten Artikels "Schleswig-Holsteinische Kämpfer in Sachsen" in dem es heißt: "Das System wird und muß an seiner eigenen Unfähigkeit zugrunde gehen. Was aus Verrat, Lüge und Feigheit geboren ist, kann nicht von Dauer sein." verboten.
1 Exemplar vom 18. Juni und 1 Exemplar vom 24. Juni.
- "Kämpfendes Landvolk" (Itzehoe); Zeitung: NSDAP 29. Juni 1929. Verbotsgründe: Die Zeitung stellte sachlich einen Ersatz für die verbotene Zeitung "Das Landvolk" dar und wurde deshalb beschlagnahmt.
1 Exemplar vom Juli.
- "Grüne Front" (Itzehoe); Zeitschrift: NSDAP Juni 1929. Verbotsgründe: Die Zeitschrift stellte in Form und Inhalt Ersatz für die verbotene Zeitung "Das Landvolk" dar und wurde deshalb beschlagnahmt.
1 Exemplar der Grünen Front.
- "Die Westküste" (Itzehoe); Zeitung: NSDAP Juli 1929. Verbotsgründe: Die Westküste stellte einen Ersatz für die verbotene Zeitung das Landvolk dar und wurde deshalb beschlagnahmt.
1 Exemplar der Nr. 17 vom 4. Juli 1929.
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
20.08.2025, 13:37 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
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- Tektonik
- STAATSOBERHAUPT UND OBERSTE STAATSBEHÖRDEN, MINISTERIEN UND ANDERE ZENTRALBEHÖRDEN PREUSSENS AB 1808 (Tektonik)
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- Innere und Wohlfahrtsverwaltung (Tektonik)
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