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Markgraf Friedrich VI. reversiert auf Verlangen des Herzogs Christian Albrecht von Schleswig-Holstein, daß die Art der Anführung des markgräflichen Titels im Ehevertrag seines Sohnes Friedrich Magnus auf die Praecedenzansprüche Holsteins im Reichstage und die Alternation mit Baden keinen Einfluß haben soll.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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