Kurfürst Philipp von der Pfalz verleiht dem Hans Wetzelin zu Oggersheim den alten, großen Weiher, der außerhalb von Oggersheim zwischen den Gütern Graf Emichs [von Leiningen] und von Hensel Detlen liegt, zu Erblehen für einen Gulden jährliche Gült, zu zahlen ab 1480 um St. Martin [= 11.11.] an den Landschreiber zu Alzey. Als Unterpfand setzt Hans eine Hofreite mit Haus, Hof, Garten, Begriff und Zugehörde zu Oggersheim, was zwischen den Hund von Saulheim und der Hertlin liegt und wovon 10 Pfennig jährlich an die Stadt als Bodenzins gehen. Wenn sie irgendwann (ennchs jars)) vor St. Georg 20 Gulden zahlen, können Hans und seine Erben die Gült ablösen.