Die ganze Gemeinde des Dorfes Selters ('-terse') bekundet, daß sie in ihrem Dorf, das unter der Pfarrei Weilburg gelegen ist, mit Einwilligung des Pfarrers zu Weilburg eine Kapelle neu erbaut hat. Sie weist der Pfarrei dafür 1 Malter ewiger Hafergülte, fällig am 11. November, an neben dem Malter Hafergülte, das sie der Pfarrei bereits schuldig ist, dazu ein Fuder Holz und aus jedem Haus ein Zinshuhn. Damit die Kapelle geweiht und Gottesdienst darin gehalten wird, weisen alle, die zu Selters wohnen und sitzen, zugleich für ihre Nachkommen, der Kapelle 3 Malter ewiger Korngülte Weilburger Maß, fällig am 24. August ('uff sente Bartholome(us t)ag'), auf sich an. Dafür soll der Pfarrer in der Kapelle Gottesdienst halten oder einen Priester mit ihrem Rat und Wissen dazu schicken. Sie hoffen und beabsichtigen, die Gülte nach ihrem Vermögen zu mehren. - Der Vogt, der Bürgermeister und die Schöffen zu Weilburg künden das Siegel der Stadt Weilburg an.
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Die ganze Gemeinde des Dorfes Selters ('-terse') bekundet, daß sie in ihrem Dorf, das unter der Pfarrei Weilburg gelegen ist, mit Einwilligung des Pfarrers zu Weilburg eine Kapelle neu erbaut hat. Sie weist der Pfarrei dafür 1 Malter ewiger Hafergülte, fällig am 11. November, an neben dem Malter Hafergülte, das sie der Pfarrei bereits schuldig ist, dazu ein Fuder Holz und aus jedem Haus ein Zinshuhn. Damit die Kapelle geweiht und Gottesdienst darin gehalten wird, weisen alle, die zu Selters wohnen und sitzen, zugleich für ihre Nachkommen, der Kapelle 3 Malter ewiger Korngülte Weilburger Maß, fällig am 24. August ('uff sente Bartholome(us t)ag'), auf sich an. Dafür soll der Pfarrer in der Kapelle Gottesdienst halten oder einen Priester mit ihrem Rat und Wissen dazu schicken. Sie hoffen und beabsichtigen, die Gülte nach ihrem Vermögen zu mehren. - Der Vogt, der Bürgermeister und die Schöffen zu Weilburg künden das Siegel der Stadt Weilburg an.
88, U 83
88 Stift Weilburg, St. Walpurgis, Chorherren
Stift Weilburg, St. Walpurgis, Chorherren >> 1 Urkunden >> 1376-1425
1382 Juli 12
Ausfertigung, Pergament (verblaßt). Das Siegel nebst Pressel ab. - Rückvermerk (Anfang 16. Jh.): 'Vertrag der von Selterß mit dem pferner umb die capellen'
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Geg. 1382, uff sente Margareten abent der heilgen junffrauwen
Struck, St. Walpurgisstift Weilburg, Nr. 1220
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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17.06.2025, 14:09 MESZ