Die ganze Gemeinde des Dorfes Selters ('-terse') bekundet, daß sie in ihrem Dorf, das unter der Pfarrei Weilburg gelegen ist, mit Einwilligung des Pfarrers zu Weilburg eine Kapelle neu erbaut hat. Sie weist der Pfarrei dafür 1 Malter ewiger Hafergülte, fällig am 11. November, an neben dem Malter Hafergülte, das sie der Pfarrei bereits schuldig ist, dazu ein Fuder Holz und aus jedem Haus ein Zinshuhn. Damit die Kapelle geweiht und Gottesdienst darin gehalten wird, weisen alle, die zu Selters wohnen und sitzen, zugleich für ihre Nachkommen, der Kapelle 3 Malter ewiger Korngülte Weilburger Maß, fällig am 24. August ('uff sente Bartholome(us t)ag'), auf sich an. Dafür soll der Pfarrer in der Kapelle Gottesdienst halten oder einen Priester mit ihrem Rat und Wissen dazu schicken. Sie hoffen und beabsichtigen, die Gülte nach ihrem Vermögen zu mehren. - Der Vogt, der Bürgermeister und die Schöffen zu Weilburg künden das Siegel der Stadt Weilburg an.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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