König Wladislaw II. von Ungarn und Böhmen befiehlt Sigismund von Wartenberg, Herr zu Tetschen (Decín), obersten Schenk des Königreichs Böhmen und Landvogt der Länder und Sechsstädte in Obir Lawsicz, den Landständen und Sechsstädten die Entsendung ihrer Bevollmächtigten zu einem Hoftag nach Brünn oder Olmütz anzuordnen, den er nach Weihnachten oder bald darauf in einer dieser beiden Städte abhalten möchte. Zugleich ermächtigt er den Landvogt zur Konfirmation der ihm von von Adel und Sädten zur Vidimation vorgelegten Privilegien, Handfesten, Urkunden und Freiheiten.