Priorin, Seelmeisterinnen und Konvent beurkunden, daß sie zum besseren Nutzen des Klosters Kirchheim einige Güter, die den Klosterfrauen gehört haben, verkauft und den Erlös im Zehnten der Kirche zu Wendlingen angelegt haben. Hieraus sind den Klosterfrauen künftig auf die Hand zu geben: 2 lb h am Jahrtag der Trüllerin (davon 5 ß h an die Küsterei), 2 lb h am Jahrtag des Heinrich Rümelin, 2 1/2 lb h am Jahrtag der Anne von Neidlingen, je 10 ß h an den Jahrtagen des Markward von Randeck und seines Bruders Heinrich, 1 lb h an den Jahrtagen des Hans von Gültlingen, der Agatha Schilling ("Agth Schilhingin") und ihrer Kinder, des Ulrich von Neidlingen und des Renhart von Neuhausen, 2 lb h am Jahrtag der Müllerin (davon 7 ß h an den Kaplan wegen des Gütleins zu Zainingen) und 1 lb h am Jahrtag des Fürers (davon 4 ß h für Brot an die Armen und 1 ß h an die Küsterei). Auf die Jahrzeiten der Beth Nuessin und der Gret von Randeck erhält jede Klosterfrau je 1/2 Maß Wein.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...