Herzog Ludwig von Württemberg und Teck, Graf zu Mömpelgard etc., und die Reichsstadt Schwäbisch Hall ratifizieren den von ihren Räten und Gesandten bei einem Augenscheinstermin am 27. September 1568 formulierten Vergleichsrezess, durch den die seit längerem zwischen dem württembergischen Forstmeister zu Neuenstadt und Hall herrschenden Streitigkeiten um die Grenzen der beiderseitigen Forst- und Jagdbezirke in der Umgebung von Bubenorbis ausgeräumt werden sollen.