Revers des Erbschenken Gottfried von Limpurg gegen den Probst Peter von Aufsess, den Dekan und das Kapitel des Stifts Comburg, wegen des Schutzes und Schirms über letzeres, mit inseriertem Entscheide des Bischofs Conrad von Würzburg, vom 13. Dezember (dienstag Sanct Lucien tag) 1519, wonach auf zuvor bei dem Bischof von Würzburg erlangte Präsentation die Comburgischen Untertanen der Herrschaft Limpurg eine besondere Schirmpflicht zu leisten schuldig sein sollen.