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Bürgermeister und Rat der Stadt Werl bekennen, daß ihnen Caspar Goswin v. Papen 230 Rthlr.geliehen hat. Solange die Summe nicht zurückgezahlt ist, überträgt die Stadt an v. Papen das Nutzungsrecht an der bisher dem Richtmann Frigge und dem Heyerbauern vergebenen Stadtlandwehr oberhalb und unterhalb der Eselsbrücke gelegen und an die Landwehr grenzend, die dem Assessor Kneer verschrieben ist.

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