Ferdinand, Röm. Kg. [voller Titel], tut kund: Entsprechend der nach dem Tode Ks. Maximilians getroffenen Erbteilung zwischen ihm und seinem Bruder, dem Ks., steht ihm als regierendem Herren und Landesfürsten aller nieder- und oberösterreichischen Lande die allgemeine Lehnsberufung aller österreichischen Lehen zu Schwaben (Swaben) zu. Seinem Getreuen Hans Mogler von Unlingen (Unlengen) leiht er einen Hof daselbst; Mogler hat ihn einst für sich selbst und als Lehnsträger seiner Geschwister empfangen, in der Zwischenzeit jedoch deren Anteile käuflich erworben.

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view