Antwortschreiben des Grafen Erwin von Gleichen an die sächsischen Anwälte: Er habe wollen mit Jobst von Draxdorf durch seinen Diener zu Leipzig um 100 Gulden unterhandeln lassen, allein der Rat zu Leipzig habe an den Diener Inhibition erlassen, solange nicht Draxdorf an W. von Allenblumen (Allinblumen) 70 Gulden würde ausgezahlt haben. Freitag nach Unser Heiligen Leichnams Tag 81

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Sächsisches Staatsarchiv
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