Kaiser Leopold [I.] konfirmiert dem Kloster des 3. Ordens des hl. Franziskus zu Unlingen auf dem Berg in der Herrschaft Bussen die von den Herzögen Albrecht und Sigmund, sodann von Erzherzog Ferdinand Carl 1648 Februar 1 bestätigten Privilegien und den von ihm selbst 1682 Mai 6 für das Kloster, ihre Untertanen und die sogen. Kernmühle erteilten Schutzbrief, entspricht der ihm angetragenen Bitte, das Erzhaus Österreich, nachdem die Familie des Stifters Walther v. Erbach nunmehr abgestorben, künftig als Stifter der Klause zu deklarieren, und stellt sie in den Schutz der geistlichen und weltlichen Institutionen, insbesondere der militärischen Machthaber.
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Kaiser Leopold [I.] konfirmiert dem Kloster des 3. Ordens des hl. Franziskus zu Unlingen auf dem Berg in der Herrschaft Bussen die von den Herzögen Albrecht und Sigmund, sodann von Erzherzog Ferdinand Carl 1648 Februar 1 bestätigten Privilegien und den von ihm selbst 1682 Mai 6 für das Kloster, ihre Untertanen und die sogen. Kernmühle erteilten Schutzbrief, entspricht der ihm angetragenen Bitte, das Erzhaus Österreich, nachdem die Familie des Stifters Walther v. Erbach nunmehr abgestorben, künftig als Stifter der Klause zu deklarieren, und stellt sie in den Schutz der geistlichen und weltlichen Institutionen, insbesondere der militärischen Machthaber.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, {B 556 i U 5}
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 556 i Sammlung Unlingen
Sammlung Unlingen >> Urkunden >> Abschrüfften Stüfft- und Confirmations-Brieff Frauenclosters zu Ohnlingen auch ihre Privilegia betreffend. Enthält: 5 Urkunden: (1.) 1461 Juli 1 s. Regest (2.) 1461 Juli 3 Konstanz s. Regest (3.) 1648 Februar 1 Innsbruck s. Regest (4.) 1694 November 12 Wien s. Regest (5.) 1695 Dezember 18 Wien s. Regest
1694 November 12
Urkunden
Ausstellungsort: Wien
Siegler: A. mit Unterschrift
Überlieferungsart: Abschrift
Beglaubigungs- und Notarzeichen: [Gegengezeichnet]: Jul. Friedrich Graf Buccellini - Ad mandatum sacrae caesareae maiestatis proprium: Adam Remi...
Anmerkungen: Abschr. (18. Jh.) in Nr. 5 (Abschriften der Stifts- und Konfirmationsbriefe), S. 14 - 18
Siegler: A. mit Unterschrift
Überlieferungsart: Abschrift
Beglaubigungs- und Notarzeichen: [Gegengezeichnet]: Jul. Friedrich Graf Buccellini - Ad mandatum sacrae caesareae maiestatis proprium: Adam Remi...
Anmerkungen: Abschr. (18. Jh.) in Nr. 5 (Abschriften der Stifts- und Konfirmationsbriefe), S. 14 - 18
Bussen : Offingen, Uttenweiler BC; Herrschaft
Wien [A]
Abschrüfften Stüfft- und Confirmations-Brieff Frauenclosters zu Ohnlingen auch ihre Privilegia betreffend. Enthält: 5 Urkunden: (1.) 1461 Juli 1 s. Regest (2.) 1461 Juli 3 Konstanz s. Regest (3.) 1648 Februar 1 Innsbruck s. Regest (4.) 1694 November 12 Wien s. Regest (5.) 1695 Dezember 18 Wien s. Regest
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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21.11.2025, 15:19 MEZ
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- Abschrüfften Stüfft- und Confirmations-Brieff Frauenclosters zu Ohnlingen auch ihre Privilegia betreffend. Enthält: 5 Urkunden: (1.) 1461 Juli 1 s. Regest (2.) 1461 Juli 3 Konstanz s. Regest (3.) 1648 Februar 1 Innsbruck s. Regest (4.) 1694 November 12 Wien s. Regest (5.) 1695 Dezember 18 Wien s. Regest (Archivale)