Suchergebnisse
  • 72 von 192

Verordnung, dass die Häuser, die zur Beherbergung der unerwünschten Fremden geeignet sind wiederholt überprüft werden sollen. Die Ergebnisse der Untersuchungen sollen dem Bürgermeister oder der Polizei gemeldet werden. (S. 32-33)

Vollständigen Titel anzeigen
Stadtarchiv Düsseldorf
Objekt beim Datenpartner
Loading...