Befehl König Friedrichs zur Unterbringung des vom Oberamt Heidenheim wegen Vagierens und verbrecherischer Äußerungen arrestierten ehemaligen Läufers Heinrich Bayer (als Läufer abgeschafft, während sich der König als Prinz in Wien aufhielt) von Cannstatt in einem Zwangsarbeitshaus (Ellwangen - Zuchthaus Gotteszell) auf unbestimmte Zeit und zur Berichterstattung über dessen Benehmen, Verbringen des geisteskranken Bayer in das Irrenhaus Zwiefalten, aus dem er zweimal entweicht, dessen Verhaftung in Stuttgart und kgl. Befehl zur strengen Untersuchung auch der Personen, die Bayer Vorschub leisteten und Stellung des Bayer unter Polizeiaufsicht

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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