Meisterin, Priorin und Kapitel des Frauenklosters Münsterlingen ob Konstanz am Bodensee verpflichten sich, nachdem sie die von Konrad Schiebel, der wegen Brandstiftung im Gefängnis gewesen, als Pfandsumme für dessen Urfehde bei den Bürgen hinterlegte Summe von 30 Pfund Pfennig für Schiebels im Kloster Münsterlingen befindliche Tochter erbeten, wodurch die Bürgen ihrer Haftpflicht entledigt worden, daß sie auf eventuelles Verlangen der Stadt diese Pfandsumme herausgeben werden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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