Klaus von Enslingen genannt Hörlebach (Hürelbach) bekundet: Für eine Schuld von 40 Gulden rheinisch setzt er Jörg von Rinderbach, Propst von Sankt Ägidien (Gilgen), zu Unterpfand das Erbrecht, das er an dem Gut zu Altdorf von dem Konvent zu Comburg hat, und verspricht, den Ertrag dieses Gutes an Frucht und Heu nach dem Wert, der beim Kornhaus zu Hall zwischen Martini und Weihnachten bezahlt wird, zur Schuldzahlung zu verwenden und im dritten Brachjahr 5 Gulden zu zahlen. Der Lehnsherr hat die Abmachung gebilligt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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