Hans Jakob Vetter, Schultheiß, und die Richter des Gerichts zu Bischofsheim beurkunden, daß Hans Gyher, Bürger zu Hohbühn, und seine Ehefrau Catharina dem Daniel Kober, Kirchenschaffner zu Bischofsheim, für den Heiligen zu Linx 1 Pfund 1 Schilling 4 Pfennige jährlichen Zinses von 21 Pfund 7 Schillingen 6 Pfennigen Hauptgut unter Verpfändung beschriebener Güter verkauft haben.