Walpurg, geb. Gräfin von Wertheim und Klosterjungfrau zu Frauenzell, verzichtet mit Einwilligung Johanns des Abtes zu Herrenzelle und Visitators zu Frauenzelle auf ihr väterliches und mütterliches Erbe an der Grafschaft zu Wertheim oder in der Herrschaft zu Breuberg und alle Erbschaft von ihren Geschwistern und deren Erben.