Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er seinen Angehörigen Eberhard Helt (Helten) in dessen Sache gegen Hans Schneider von Monsheim (Snydern von Monßheim) vor seine Räte geladen und beide Parteien hat verhören lassen, nachdem er seinen Oheim, den Erzbischof [Berthold] von Mainz, darum ersucht hatte. Die pfalzgräflichen Räte haben die Parteien dahin verteidingt, dass sie wegen des Urteils, das vom Heidelberger Hofgericht wegen ihres Erbfalls jenseits des Rheins (uber Rine) ergangen war, von denselben Richtern und Räten, so sie noch im Leben sind, namentlich Doktor Bernhard Fröwis, Meister Peter Brechtel und Meister Peter [Stein] von Kreuznach, eine Auslegung (luterung) zum nächsten Termin des Hofgerichts zu Invocavit [16.02.1494] erhalten sollen, wobei nach Vorbringung beider Seiten weiter mit Recht vorgegangen werden soll. Bei dieser Beredung anwesend waren Götz von Adelsheim, Doktor und Propst zu Wimpfen, Engelhard von Neipperg, Hans von Sickingen, beide Ritter, sowie Philipp Forstmeister von Gelnhausen.
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Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er seinen Angehörigen Eberhard Helt (Helten) in dessen Sache gegen Hans Schneider von Monsheim (Snydern von Monßheim) vor seine Räte geladen und beide Parteien hat verhören lassen, nachdem er seinen Oheim, den Erzbischof [Berthold] von Mainz, darum ersucht hatte. Die pfalzgräflichen Räte haben die Parteien dahin verteidingt, dass sie wegen des Urteils, das vom Heidelberger Hofgericht wegen ihres Erbfalls jenseits des Rheins (uber Rine) ergangen war, von denselben Richtern und Räten, so sie noch im Leben sind, namentlich Doktor Bernhard Fröwis, Meister Peter Brechtel und Meister Peter [Stein] von Kreuznach, eine Auslegung (luterung) zum nächsten Termin des Hofgerichts zu Invocavit [16.02.1494] erhalten sollen, wobei nach Vorbringung beider Seiten weiter mit Recht vorgegangen werden soll. Bei dieser Beredung anwesend waren Götz von Adelsheim, Doktor und Propst zu Wimpfen, Engelhard von Neipperg, Hans von Sickingen, beide Ritter, sowie Philipp Forstmeister von Gelnhausen.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 824, 102
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Philipp >> Entscheide, Anlässe und Verträge II (Kurfürst Philipps von der Pfalz) >> Urkunden
1493 November 5 (uff dinstag nach aller selen tag)
fol. 98r
Urkunden
Ausstellungsort: Heidelberg
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz (aufgedrücktes Sekretsiegel)
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz (aufgedrücktes Sekretsiegel)
Kopfregest: "Entscheidt und anlas zuschen Eberhart Helten und Hans Snydern von Monßheym".
Adelsheim, Götz von; Doktor, Propst zu Wimpfen im Tal, pfalzgräflicher Rat, erw. 1489, 1503
Brechtel, Peter; Jurist, kurpfälzischer Rat, Beisitzer am kurpfälzischen Hofgericht, erw. 1463, 1493
Forstmeister von Gelnhausen, Philipp; Vogt zu Heidelberg, Hofrichter und Beisitzer am kurpf. Hofgericht, -1512
Fröwis (Frowis), Bernhard; Jurist, Beisitzer am kurpfälzischen Hofgericht, erw. 1469, 1496 tot
Helt, Eberhard; erw. 1493
Schneider, Hans, von Monsheim; erw. 1493
Sickingen, Hans VI. von; Ritter, Beisitzer am kurpfälzischen Hofgericht, ux. Margarethe von Bubenhofen, erw. 1467, -1518
Stein von Kreuznach, Peter vom; Jurist, Beisitzer am kurpfälzischen Hofgericht, erw. 1471, 1498
Rhein (Europa, Fluss)
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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04.04.2025, 08:06 MESZ
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