Balthasar Mesnang, Dr., Jörg Adelmann und Hans von Talheim schlichten den Streit zwischen Schenk Albrecht zu Limpurg nebst dem Pfarrer zu Eschach (Äschach) und Ulrich von Rechnerh zu Hohenrechberg, der wegen der Gerichtsgänge und Dienst auf Schenk Albrechts und der Kirchengütern vor das Hofgericht gen Stuttgart gelangt ist und auf obige Schiedsleute "in der güttikait" gelangt ist, zu Eschach in Gegenwart von vier Abgesandten (genannt) des Schenken und des Ulrich von Rechberg in Person dahin, dass die Bauern, die auf den Gütern Schenk Albrechts und der Kirche zu Eschach sitzen und zu Richtern und Untergängern daselbst gewählt werden nur zu dem Gericht daselbst gehen müssen und über ihre Frevel in Wort oder Werk soll nur vor diesem Gericht geklagt werden. Dem Ulrich von Rechberg müssen die Bauern auf den fünf Kirchengütern vier Dienste jährlich leisten, 2 Sommers und 2 Winters, ebenso die Bauern auf Schenk Albrechts Gütern mit einer Ausnahme.