(1) G 2212 (2)~Kläger: Erben des Dr. Georg Goll, RKG-Advokat und -Prokurator, nämlich Dr. Georg Friedrich Müeg für sich und als Bevollmächtigter von Katharina Caecilia Capp; Anna Ursula Schormann, geb. Müeg; Johann Ferdinand von St. Georgen für sich und namens seiner Geschwister, Kinder der Anna Eva Müeg; 1711 Dr. Georg Müeg für sich und für Georg Gerhard Capp, Hamburger Kaufmann; Anna Ursula Schormann, geb. Müeg; Johann Ferdinand und Franz von St. Georgen für sich und ihre Geschwister, (3)~Beklagter: Graf Rudolf zur Lippe-Brake (4)~Prokuratoren (Kl.): Lic. Eitel Siegmund Schorer 1703 ( Subst.: Dr. C. Lindheimer ( Dr. Georg Friedrich Müeg 1711 ( Subst.: Dr. Ludwig Ernst Hert Prokuratoren (Bekl.): Dr. Johann Ulrich von Gülchen [ ? ] 1703 ( Subst.: Dr. Pulian (5)~Prozessart: Citationis ad videndum exigi deservitum et se condemnari cum interesse et expensis Streitgegenstand: Die Kläger erklären, Graf Otto zur Lippe habe ihren Großvater, Dr. Georg Goll, 1648 zu seinem Konsulenten mit einem jährlichen Gehalt von 20 Rtlr. bestellt. Laut Golls Deservitenbuch seien bei seinem Tode 1661 noch 269 Rtlr. offen gewesen. Ihre Eltern und sie hätten diese Summe zwar, insbesondere gegenüber dem Sohn, Graf Casimir zur Lippe, eingeklagt, der aber die Berechtigung der Forderung, da das Deservitenbuch durch die französische Invasion verlorengegangen sei, bestritten habe. Sie betonen die rechtlich allgemein anerkannte Möglichkeit, bei durch unabwendbare Ereignisse eingetretenen Verlusten die Richtigkeit von Angaben eidlich zu bekräftigen. Sie sehen den eingeforderten Liedlohn (= Gehalt) als privilegierte Forderung und Konsulentengebühren als eine Landschuld, die vom jeweiligen Inhaber des Territoriums beglichen werden müsse. Der Beklagte bestreitet eine Pflicht, die eingeklagte Schuld zu begleichen, da sie nicht hinreichend bewiesen und ansonsten verjährt sei. Da das Deservitenbuch selbst keine bindende Beweiskraft für das Bestehen einer Schuld habe, könne auch ein Eid über dessen Inhalt diese nicht belegen. Über frühere Anmahnungen einer Schuld lägen keinerlei Unterlagen vor. (6)~Instanzen: RKG 1703 - 1711 (1648 - 1711) (8)~Beschreibung: 36 Bl., lose; Q 1 - 17

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Ostwestfalen-Lippe
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