Mainz, 1658.11.18. (Richter Pfeffer). Dr. jur. utr. Johann Jakob Oppenheimer, Beisitzer des Kaiserlichen Kammergerichts zu Speyer, u.s.Fr. Maria Elisabeth, geb. Bender, bekunden, daß die Fabrik von St. Moritz auf dem Haus zum Großen Paris in der Betzelsgasse (das vormals der + Dr. jur. utr. Adam Freischbach, Dekan von Liebfrauen und Mainzer Provisor und Rat, dem Jesuitenkolleg verkauft hat) 2 Mark Ewigzins zu fordern hat, trotzdem das Haus als freieigen hat, trotzdem das Haus als freieigen verkauft worden ist. Die Eheleute vergleichen sich nun mit dem Bauamt von St. Moritz dahin, daß sie den genannten Grundzins auf ihr bisher freieigenes Haus zum Trauben in der Quintinsgasse [RV.: Schustergasse] gegenüber dem Jesuitenkolleg, zwischen Dr. Oppenheimer selbst und dem Eisenhändler Hieronymus Will, übertragen. Anwesend: 1) Seitens des Stifts: Ambrosius Jordan, Kantor resp. Kapitular von St. Stephan und St. Moritz, und Nikolaus Gerhardi, Kapitular von St. Moritz; 2) seitens des Jesuitenkollegs: P. Bernhard Leander, S.J., Prior des Kollegs, und F. Paulus Lebersorg, S.J.. Z.: Eberhard Jung, cand. jur., und Leonhard Beyerbach, artium, legum et philosophiae magister.