Fürstbischof Franz von Waldeck bezeugt, dass sein Amtmann zu Cloppenburg, Vechta und Wildeshausen, Wilcken Stedinck, auf bischöflichen Wunsch 1.000 Goldgulden vorgeschossen habe und die Rentmeister zu Cloppenburg und Vechta, Jürgen tor Mollen und Wessel Weldigen angewiesen seien, nach zwei Jahren diese 1.000 Goldgulden mit den zugehörigen Pensionen zurückzuzahlen, jedoch am kommenden Michaelistag 40 Goldgulden, vorerst von jedem Rentmeister derdehalffhundert, 25 Goldgulden empfangen solle. Es folgen Ausführungen zur Schadloshaltung. Siegelankündigung des Ausstellers. am dage Martini episcopi

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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