Johannes Grevinckhoff, Vikar und Werkmeister des Doms zu Münster, läßt Johan Ranstrup, einwohner der Stadt Münster, von dem Wachszinsrecht, mit dem er der Kapelle U. L. Fr. im Dom zu Münster verbunden ist, frei. Siegelankündigung des Ausstellers.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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