Peder vom Sand (Sanne), Schultheiß zu Wetzlar (Wetzflar), Conradus Tusenbergk, Bürgermeister daselbst, bekunden, daß Eckardt Tufel, Vikar des Liebfrauenstifts zu Wetzlar, Hen Tufel und seine Frau Katherin, Hans Schelterwalt und seine Frau Else Tufel zu Nieder-Weisel (Nyderwysel), Brüder Henne und Katherin Tufeln, seine Frau zu Biel (Beyle) und Hille Tufeln, Schwester im Kloster zu Butzbach (Bochbach) mit Willen ihrer Mitschwestern an Peder Moller von Dresseldorf (Dreseldorffe) und seine Miterben, ihren Vettern und Schwäger Güter im Gericht Haiger (Heygerßen) um Langenaubach (Langen Ubache), Erbe von + Heyn Katherin von Langenaubach, ihrer Mutter und Schwiegermutter, verkauft haben und bitten Schultheiß, Bürgermeister und Schöffen zu Haiger (Heyger), den Verkaufsbrief der Verkäufer zu besiegeln.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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