Ferdinand, Bischof zu Corvey, belehnt nach Ableben des Johann Friedrich Grothauss, Paters des Gottes- und Fraterhauses in der Stadt Herford, den Domsyndikus und Regierungsadvokaten Lohr als Bevollmächtigen des jetzigen Paters Karl Friedrich Bismeyer mit dem "Gut Kuhwinkel" außerhalb der Rennepforte der Stadt Herford bei dem Tor zu Amelsen und zwei Hufen Land daselbst samt einem Kotthof zu "Finneden"; gegen jährlich zwei Schillinge auf St. Michaelis.