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Das Stift zu Straßburg verpflichtet sich gegenüber dem Kloster Ettenheimmünster, das eingezogenen Kastenvogteilehen, wie der (inserierte) Vertrag von 1613 Mai 11 bestimmte (siehe GLA 27 a/295), nicht wieder zu verleihen. Das Kloster zahlt zur Ablösung 1200 fl und leistet künftig jährlich auf Martini 100 fl und 130 Viertel Haber Ettenheimer Maße

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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