Schultheiß und Bürger der Stadt Veringen bekunden: Vor ihrem Gericht klagten Hans Vaiglin des Ausstellers und Konrad Dietrich, Pfleger des heiligen Michael zu Veringendorf, mit ihrem Fürsprecher gegen Stephan Walh, Bürger zu Veringen, Sohn des verstorbenen Hans Walh, wegen einer Jahrzeit, die die verstorbene Anna Luz, eheliche Hausfrau des verstorbenen Luz Walh, zu ihrem und ihrer Vorfahren Seelenheil angeordnet und dafür aus ihren Rechten an der Mühle zu Veringenstadt je 1 Viertel Korn und Mühlkorn und aus einem vor dem Mühltor (Mulintor) gelegenen Krautgarten, der früher dem Franz Dietrich gehört hat, dem heiligen Michael zu eigen gegeben hat. Stephan Walch fechtet mit seinem Fürsprecher die Stiftung der Jahrzeit an. Diese wird im Urteil bestätigt. Das Korn soll jährlich zwischen Joh. (24. Juni) und Jacobi (25. Juli) gegeben werden. Die Heiligenpfleger sollen davon dem Priester 18 Heller geben, einem Helfer 1 Schilling Heller und den Kaplänen unserer Frau, der Hl. Johannes, Thomas, Katharina und Ursula je 1 Schilling Heller, den Mesnern zu Veringendorf und Veringenstadt 3 Heller und den armen Leuten für Wein und Brot 3 ß. Die Kerzen soll man zu der Jahrzeit vom Wachs des heiligen Michael geben. Die Kapläne sollen alle die Jahrzeit zu Veringendorf mit Vigil und Seelenmessen begehen