Martin Bader aus Bodelshausen, daselbst gef., weil er sein Eigentum unnütz verschwendet und dem Schultheiß mit Erschießen gedroht hatte, zu achttägiger Haft und Bezahlung seiner Atzung verurteilt, schwört bei seiner Freilassung U. und gelobt eidlich, sich nicht am Schultheiß von Bodelshausen, seinem Verwandten, zu rächen.