Kurfürst Philipp von der Pfalz nimmt Konrad Wehinger zu seinem Diener an. Dieser soll ihm mitsamt Knechten und Pferden treu nach bestem Vermögen dienen und aufwarten. Wenn der Pfalzgraf ihn zu Diensten erfordert, will er Konrad und seinen Knechten wie anderen Hoffutter, Mahl und Beschläge reichen. In einem offenen Krieg will der Pfalzgraf ihn für drei oder vier Pferde, die er zuführt, besolden und seinen reisigen Schaden gleich anderen Dienern ersetzen. Dafür soll Konrad sich "zu andern soldenern" in der Kanzlei [zu Heidelberg] einschreiben und bescheinigen lassen, wann sein Soldempfang beginnt. Streitigkeiten um Dienstgeld und erlittene Schäden sollen gütlich geschlichtet, ansonsten aber dem Entscheid des kurpfälzischen Hofmeisters, Marschalls und des verordneten Hauptmanns anheimgestellt werden. Konrad mag einem anderen Herrn um Dienstgeld dienen, wobei er den Pfalzgrafen und das Fürstentum der Pfalz von seinen Dienstverpflichtungen auszunehmen hat. Kurfürst Philipp versichert Konrad seinen Schirm, wo ihm der Rechtsgang vor dem Pfalzgrafen und seinen Räten, seinem Hofgericht oder den gewiesenen Instanzen genügt.