Papst Sixtus IV. bestätigt auf die Bitten des Zisterzienserordens die von den Päpsten Honorius III. und Martin v. diesem Orden erteilte vollständige Freiheit von Zehnten, insbesondere auch von Novalzehnten hinsichtlich aller seiner bereits besessenen und noch zu erwerbenden Güter. Vidimus in einem auf Bitte des Abts Bernhard [Rockenb(a)uch] von Bebenhausen und auf Befehl des Johannes Vergenhans, Propsts an der S. Georgenkirche zu Tübingen, ausgestellten Notariatsinstruments. 1490 Februar 25.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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