Vor dem Notare bestimmen Greda Schuberiches, Heinrich, Priester, Konrad, Hermann und Johann Schuberiches, der Grete Söhne, als Universalerben in A...
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Urk. 34, 65
Urk. 34, A II, Kassel Martinsstift
Urk. 34 Martinsstift Kassel - [ehemals: A II]
Martinsstift Kassel - [ehemals: A II] >> 1425-1449
1425 August 28
Not.-Instr. des kaiserl. Notars Conrad Houbt von Gudensberg, Klerikers der Mainzer Diözese, Pergt. mit dem Signete des Notars. - Rückw. Rubrum des 15. Jahrh.: Litera der Schyberichen super pensionem unius floreni de domo illorum sita circa lapideum pontem.
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Acta et facta sunt hec anno 1425, ind. 3., pontificatus Martini pape V. anno 8., die Martis vicesima octava mensis augusti, in Kassel, im Hause der Greda Schuberiches, Einwohnerin daselbst.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Vor dem Notare bestimmen Greda Schuberiches, Heinrich, Priester, Konrad, Hermann und Johann Schuberiches, der Grete Söhne, als Universalerben in Ausführung der von ihrem Bruder und Oheim, dem Priester Herrn Conrad Hagemeister, auf dem Totenbette getroffenen letztwilligen Verfügung, wonach er einen jährlichen Zins von einem Gulden ausgesetzt hat, halb für die Feier des Brigittentages und halb für die Begehung seines Todestages, des 28. Januars (in octava b. Agnetis), mit Vigilien und Seelenmessen, daß die gen. Feiern durch Dechant und Kapitel des Martinsstiftes in Kassel in ihrer Kirche, da daselbst eine Menge (multitudo) Gott dienender Leute sei, begangen werden sollen. Sie übertragen dem Stifte darum einen jährlichen Zins zu Mariä Himmelfahrt von einem rheinischen Goldgulden aus ihrem Hause bei der steinernen Brücke über die Ahna (Ane), welcher halb am Brigittentage und halb an dem Jahrtage des Conrad unter die Kanoniker in der üblichen Weise verteilt werden soll. Sie behalten sich den Wiederkauf für 20 Gulden vor. Johann von Nordshausen (Nordershusen), Kanoniker der Martinskirche, gibt im Namen des Kapitels seine Zustimmung.
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Johann Gragans der Ä. und Johann Gragans, sein Sohn, Bürger in Kassel.
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest: Schultze Nr. 928.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Vor dem Notare bestimmen Greda Schuberiches, Heinrich, Priester, Konrad, Hermann und Johann Schuberiches, der Grete Söhne, als Universalerben in Ausführung der von ihrem Bruder und Oheim, dem Priester Herrn Conrad Hagemeister, auf dem Totenbette getroffenen letztwilligen Verfügung, wonach er einen jährlichen Zins von einem Gulden ausgesetzt hat, halb für die Feier des Brigittentages und halb für die Begehung seines Todestages, des 28. Januars (in octava b. Agnetis), mit Vigilien und Seelenmessen, daß die gen. Feiern durch Dechant und Kapitel des Martinsstiftes in Kassel in ihrer Kirche, da daselbst eine Menge (multitudo) Gott dienender Leute sei, begangen werden sollen. Sie übertragen dem Stifte darum einen jährlichen Zins zu Mariä Himmelfahrt von einem rheinischen Goldgulden aus ihrem Hause bei der steinernen Brücke über die Ahna (Ane), welcher halb am Brigittentage und halb an dem Jahrtage des Conrad unter die Kanoniker in der üblichen Weise verteilt werden soll. Sie behalten sich den Wiederkauf für 20 Gulden vor. Johann von Nordshausen (Nordershusen), Kanoniker der Martinskirche, gibt im Namen des Kapitels seine Zustimmung.
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Johann Gragans der Ä. und Johann Gragans, sein Sohn, Bürger in Kassel.
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest: Schultze Nr. 928.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ