Der Konvent zum Seligenthal stellt behufs Führung eines ihm von der Abtei Siegburg beim kaiserlichen Reichshofrat aufgebürdeten Prozesses und mit Genehmigung der Ordensoberen dem Pastor Peter Scheffer zu Much, Kämmerer der Christianität Siegburg, eine Schuldobligation aus über ein Darlehn von 100 Reichstalern Species (á 86 Albus Kölnisch unter Verpflichtung, zu pünktlicher Entrichtung der Zinsen mit 5% jährlich und Versicherung der Zahlung auf ihre Mehlmühle genannt Herkenrather-Mühle zu Neunkirchen sowie mit halbjähriger Kündigungsfrist. Original, mit aufgedrücktem Konventssiegel und Unterschriften des P. Otto Heiden und fünf anderer Konventualen, sowie mit der zugesetzten Quittung des Pastors Scheffer über erfolgte Rückzahlung.