Die Anwälte und Räte Herzog Albrechts [V.] von Bayern in Straubing entscheiden im Streit zwischen Abt Blasius von St. Emmeram und Caspar Lerchenfelder von Gebelkofen und Köfering um die Grundherrschaft über Scheuer (Scheyr) in der Hofmark Köfering, worüber bereits ein fürstlicher receß am 25. Juni 1549 ergangen war. S: Herzog Albrecht [V.] von Bayern

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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