Hans Ebin von Hardt bei Oberensingen, Erbmeier des Hofes zu Hardt, und andere gen. Träger stellen Georg Wolf v. Rothenhan zu Merzbach, Neuhausen und Welschberg einen Revers aus über die Belehnung mit dem Erbhof und Gut samt aller Zuberhör zu Hardt, laut des inserierten Lehensbriefes