Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass sich zwischen Prior und Konvent des Klosters zu Kirschgarten einerseits und Siegfried Kistels (+) Kindern und deren Vormunden andererseits Irrungen über etliche Güter zu Bürstadt (Birstat) gehalten haben. Die Güter waren nach dem Tode Siegfrieds an dessen Erben gefallen, wobei das Kloster sie von einer fremden (frembden) Person gekauft haben soll. Kurfürst Philipp entscheidet, nachdem seine Räte beide Parteien verhört und ihm die Sache als Landesfürst und Schirmherr zum gütlichen Entscheid übergeben haben, dass das Kloster Kirschgarten von allen Ansprüchen an das Gut genannt "der Kodwissin gut" [Kottwitz von Aulenbach?] zurücktritt, das den Kindern und ihren Vormunden belassen werden soll. Diese sollen dem Kloster dafür 100 Gulden binnen Jahresfrist zu genannten Terminen ausrichten. Die 130 Gulden, mit denen Siegfried das Gut beschwert hatte (uff obbestimpt güt zükauffen ußgeben hat), sind darin verrechnet. Die Parteien tragen ihre eigenen Gerichtskosten, sollen unter Verzicht auf weitere Rechtsmittel vertragen sein und erhalten eine besiegelte Ausfertigung des Entscheids.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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