Der Dekan von St. Mariengraden in Köln, vom apostolischen Stuhl
delegierter Richter, an die Rektoren oder ihre Stellvertreter in Bergheim
(Bercheym), Heppendorf (-dorp), Paffendorf und Elsdorf (Aylstorp) und an
den übrigen Kirchen und Kapellen: Johann vom Büchel hat ihm eine
ordnungsgemäß ausgestellte Urkunde Papst Clemens VI. vorgelegt, deren
Anfang und Ende er zitiert [vgl. das Regest zu 1351 Dezember 5]. Kraft
der darin verliehenen Autorität beauftragt er sie, alle Personen, die der
Überbringer dieser Urkunde ihnen benennt, auf einen von diesem zu
bestimmend-en Termin verbindlich zu laden, doch sollen sie bis dahin noch
wenigstens sieben Tage vers-treichen. Sie sollen ihm die Namen der
Geladenen und den Termin durch ein Transfix zu vorliegender Urkunde
mitteilen. Datum a.d. 1352 crastino beati Seuerini.