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Der Dekan von St. Mariengraden in Köln, vom apostolischen Stuhl delegierter Richter, an die Rektoren oder ihre Stellvertreter in Bergheim (Bercheym), Heppendorf (-dorp), Paffendorf und Elsdorf (Aylstorp) und an den übrigen Kirchen und Kapellen: Johann vom Büchel hat ihm eine ordnungsgemäß ausgestellte Urkunde Papst Clemens VI. vorgelegt, deren Anfang und Ende er zitiert [vgl. das Regest zu 1351 Dezember 5]. Kraft der darin verliehenen Autorität beauftragt er sie, alle Personen, die der Überbringer dieser Urkunde ihnen benennt, auf einen von diesem zu bestimmend-en Termin verbindlich zu laden, doch sollen sie bis dahin noch wenigstens sieben Tage vers-treichen. Sie sollen ihm die Namen der Geladenen und den Termin durch ein Transfix zu vorliegender Urkunde mitteilen. Datum a.d. 1352 crastino beati Seuerini.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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