Johann v. Ketgin und seine Ehefrau Ailheit von Vlatten bekennen, dass sie dem Propst zu Bouchoultz Wilhelm 50 obld. Gulden schuldig sind, und verkaufen ihm für den Fall, dass sie dieses Darlehen nicht bis Martini zurückzahlen, für 63 Gld. ihre Rechte und Renten zu Boucholtz und Wilre, die sie van des Huistz wegen haben. Wilhelm v. Dadenberg siegelt mit. (Margr.).

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
Objekt beim Datenpartner