Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Unterbringung der nicht unter die Bedingungen für Gewährung eines Zahlungsaufschubes (Indult) nach der Kabinettsorder vom 19.8.1835 fallenden Landwirte aus der Provinz Schlesien
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Unterbringung der nicht unter die Bedingungen für Gewährung eines Zahlungsaufschubes (Indult) nach der Kabinettsorder vom 19.8.1835 fallenden Landwirte aus der Provinz Schlesien