Kraft von Dieffenbach (Diffenbach) beurkundet: Er hat durch einen Tausch Kanonikat und Präbende des Wilhelm von Buchen (Bucheym) im Stift Aschaffenburg erworben und wurde in das Stift aufgenommen. Er verpflichtet sich daher, Dekan und Kapitel, das Stift in seiner Gesamtheim sowie jeden einzelnen Kanoniker und Vikar im Falle von gerichtlichen oder außergerichtlichen Auseinandersetzungen wegen des Erwerbs dieses Kanonikats zu vertreten und ihnen alle dabei anfallenden Schäden und Unkosten zu ersetzen. Sollte er diese Verpflichtung nicht einhalten, dann hat er eine Strafe von 100 Mark lötigem Silber an das Stift zu entrichten. Dafür stellt er diesem Johann (Henne) Richart, Johann (Henne) Beyer, Ulrich Schrenck, Hermann von Walla, den Schneider Heinrich von Idstein (Etsteyn) und den Schneider Rudolf von Wiesbaden (Wysebaden) als Bürgen. Sollte er sein dem Stift gemachtes Versprechen nicht erfüllen und die für diesen Fall festgelegte Strafe nicht bezahlen, dann sollen die Bürgen sich nach Aufforderung durch das Stift in einer öffentlichen Herberge in Aschaffenburg zum Einlager einfinden, und zwar jeder mit einem Knecht und einem Pferd. Verstorbene oder nicht mehr leistungsfähige Pferde hat der betroffene Bürge zu ersetzen. Bei Tod oder Rückzug eines Bürgen hat Kraft von Dieffenbach innerhalb eines Monats einen gleichwertigen Ersatzmann zu stellen.