mandati poenalis. Rechtsverweigerung in einem Streit des Kl. mit Bürgermeister und Rat von Kölleda über die Auszahlung von Gefällen und Zinsen des Klägers aus seinen Pfründen zu Kölleda. Der Kl. behauptet, die ihm zustehenden Gelder seien ihm nicht ausgezahlt worden. Er habe sich daher in dieser Angelegenheit an den Bekl. gewandt, damit er ihm zu seinen Rechten verhelfe. Dieser habe versichert, sein Hofgericht werde eine gütliche Einigung oder ein Urteil finden. Es sei aber nichts geschehen. Der Bekl. wird durch das Mandat des RKG verpflichtet zu veranlassen, dass dem Kl. die ihm zustehenden Gelder ausgezahlt werden.