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Erzbischof Arnold von Köln bekundet: Die Christgläubigen im Dorf Hersel (-e) haben ebendort ein Oratorium zu Ehren der heiligen Märtyrer Cassius und Florentius erbaut und dotiert. Aus ihren Gütern haben sie 40 Morgen den Dienern Gottes in dieser Kirche übertragen. Dieser Schenkung hat + Albero von Pingsdorf (Pinnestorp) 15 Morgen aus seinen Gütern hinzugefügt, für welche er 12 Mark erhielt, die er für seine und seiner Eltern Memorie stiftete, damit diese dort allzeit gefeiert werden möge. Aus erzbischöflichem Gut wurde eine dem Dorf Hersel benachbarte Hufe hinzugefügt. Diese Hufe besaßen Adolf von Saffenberg von ihm - Erzbischof Arnold -, Arnold von Bedburg (Bedebure) vom Grafen und Sigebodo von Gustorf (Gozdorp) von Arnold zu Lehen (iure beneficiali). Sigebodo hatte die Hufe zum Bebauen an Berwicus und dessen Ehefrau Hizzecha in Hersel nach Zinsrecht (iure censuali) vergeben. Der jährliche Zins beträgt 10 Schilling, 6 Pfennige, 1 1/2 Malter Hafer, 3 Garben, 2 Hennen und 10 Eier; dazu kämen die übrigen Abgaben der Hufe (mansualia iura) an Sigebodo. Da Berewicus und Hizzecha kinderlos sind, setzten sie Gott als ihren Erben ein, um ihr Andenken zu erhalten. Sie übergaben mit erzbischöflicher Billigung die Hufe der Herseler Kirche unter der Vereinbarung, dass Sigebodo und seine Nachfolger nur noch den Jahrzins empfangen und die Kirche die Hufe ohne weitere Belastung wie Vogtbede, Herbergspflicht und Vorhure allzeit besitzt. Dafür erhielten Sigebodo und die übrigen vom Bruder Wolframmus, der damals der Herseler Kirche vorstand, und von den übrigen Brüdern 16 1/2 Mark Silber. Diese Ordnung hat der Bonner Propst Gerhardus fromm und eifrig geschaffen, da die Herseler Kirche auf dem Grund der Bonner Kirche lag. Daher unterstellten die Herseler Brüder sich dem Propst dergestalt, dass sie, die ein Regularleben führen wollen, ihren jeweils neugewählten Vorsteher in der Bonner Kirche präsentieren sollen, der dort vor dem Hochaltar vom Propst die Investitur empfängt und so seine Unterstellung anerkennt. Die Herseler Brüder sollen auch eine zweipfündige Kerze der Bonner Kirche am Fest der Heiligen Cassius und Florentius stiften, um so auch ihre Unterstellung anzuerkennen und sich den Propst als ihren Helfer und Verteidiger zu verpflichten. Zur Befestigung dieser Gemeinschaft soll der Herseler Vorsteher am Fest der Heiligen Cassius und Florentius und zu den Exequien der Brüder im Bonner Konvent erscheinen und mitwirken. + Erzbischof Bruno, sein - Erzbischof Arnolds - Vorgänger, hat dieses alles schon vor ihm angeordnet; er vollendet, was Brunos Tod während der Romfahrt unterbrochen hat. - Er kündigt sein aufgedrücktes Siegel an. - Er versichert die Herseler Kirche und ihre Personen des ewigen Friedens. Ihre Förderer empfiehlt er der göttlichen Gnade. Wer diese seine Konstitution verletzt und den erzbischöflichen Bann missachtet, möge verdammt sein. - Zeugen: Arnoldus, Dompropst, Gerhardus, Bonner Propst, Walterus, Domdekan, Magister Adelhelmus, die Pröpste Tiepaldus von St. Severin, Fridericus von St. Georg, Arnoldus von St. Andreas, Johannes von St. Kunibert und Herimannus von St. Aposteln, die Äbte Wolbero von St. Pantaleon, Adelhardus von St. Martin, Nicolaus von Siegburg (Sigeberg) und Erpo von Klosterrath (Rode), Walterus, Dekan von St. Gereon, Regenboldus, Dekan von Bonn, Magister Rvbertus, Herimannus Iudeus, Willehelmus, Megenerus, Sigebodo, Lambertus, Heinricus, Gerlacus und die übrigen Brüder [von Bonn]; Adelbertus, Graf von Bonn, Adolfus, Graf von Saffenberg, Adolfus, Graf von Berg (de Monte), Otto, Graf von Rheineck (Rinekke), Tiedricus, Graf von Are, Heinricus, Graf von Limburg (Lin-), Gozwinus von Heinsberg (Heimes-), Adelbertus, Graf von Nörvenich (Norue-); Ministerialen: Harpern, Albertus, Hartman, Herman, Lambret, Bennechin, Lvdolf, Lambret und Roinc; folgende empfingen das Zeugengeld von jener Hufe, nämlich 2 Schilling, durch deren Urteil und Zeugnis alles beschlossen wurde: Gernant, Guntere, Marcwart, Gerlach, Herman, Gerlach und die übrigen Angehörigen dieser Familia. Acta sunt hec civitate Uerona anno dominice incarnationis 1149 indictione XII. sub universali papa Eugenio Romanis dominante fascibus Cvnrado rege ...

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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