Dietrich, Graf zu Manderscheid, und Johann, Junggraf von Manderscheid und Graf zu Blankenheim, versprechen als Vormünder der unmündigen Kinder ihres verstorbenen Sohnes bzw. Bruders Kuno, daß sie Johann von Neidenbach (Nydenbach), seinen Erben oder dem Inhaber der Urkunde 60 oberländische Gulden, 24 Weißpfennige wie sie in Trier gängig sind auf den Gulden gerechnet, schuldig sind. Sie versprechen dem Gläubiger am kommenden Weihnachtsfest und dem des Folgejahres jeweils 30 Gulden zurückzuzahlen. Sr.: Ausst. Ausf. Perg. - 2 Sg. anh., 2 ab - Rv.