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Johann (III) Herzog zu Cleve, Jülich und dem Berge, Graf zu der Mark und Ravensberg an die Stadt Duisburg: Es hatten sich jüngst in Duisburg etliche gegen seinen Neffen den Herzog von Geldern etc. und dessen Verwandten den Grafen von Berge vergangen, gegen sein höchstes Verbot. Diese waren dann von seinem Schultheiß in Duisburg und seinetwegen verklagt und verhaftet, aber aus der Haft in die Freiheit des Minoritenklosters daselbst entflohen. In Betracht nun daß dieselben vor gesprochenem Urteil der Freiheit dort nicht rechtlich genießen, habe er sie dort wegnehmen und in die Haft zurückführen lassen, ihres Urteils zu gewärtigen. Dieser, selten vorkommende Fall solle aber die Freiheit des genannten Klosters und die alten Rechte und Freiheiten der Stadt Duisburg in keiner Weise beeinträchtigt haben, sondern er bestätige dieselben ihr hierdurch nach ausdrücklich für sich und seine Erben.

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Stadtarchiv Duisburg
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