24001 Allgemeiner Studentenausschuss (AStA) (Bestand)
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24001
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1949-1981
Inhalt: Hinweise auf wesentliche Inhalte sind der Klassifikation zu entnehmen.
Entstehungsgeschichte: Vorwort Klaus-Peter Hoepkes im provisorischen Findbuch:
"Im Zuge der hochschulinternen Demokratisierung entstanden während der Weimarer Zeit an allen Universitäten und Technischen Hochschulen "Allgemeine Studenten-Ausschüsse", kurz "AStA" genannt. Ein AStA kam durch Listenwahl zustande; seitens der Kultusministerien erhielten die AStA das Recht, Anliegen der Gesamtstudentenschaft einer Hochschule gegenüber Rektor und Senat zu vertreten. Mit der Einrichtung der AStA entstand der weite Bereich der studentischen Selbstverwaltung. Hierbei verdient vor allem die Betätigung im sozialen Bereich (Zimmervermittlung, Zuteilung von Büchern, Bekleidung und namentlich von Freitischen) erwähnt zu werden. Bereits Ende 1933 beseitigten die Nationalsozialisten die eigenverantwortliche Selbstverwaltung bezw. die durch Wahlen ausgewiesene studentische Repräsentanz. Nach 1945 knüpften die Hochschulen wieder an den früheren Zustand an. Die Anfänge des Karlsruher TH-AStA liegen noch im Dunkeln.
Da die TH-Professoren bereits im Juni 1945 die alte, zwischenzeitlich beseitigte Fridericiana-Verfassung von 1926 wieder für verbindlich erklärten, ist anzunehmen, daß schon bald nach der Wiedereröffnung der Fridericiana im Januar 1946 auch ein AStA ins Leben trat. Jedenfalls wird er in einem Senatsprotokoll vom 27. Juli 1947 als Ansprechpartner erwähnt. Erstmals weist ihn das Vorlesungsverzeichnis vom SS 1948 durch Nennung seiner beiden Vorsitzenden aus. Die "Vorläufige Verfassung der Technischen Hochschule Karlsruhe" vom 15.10.1948 umriß dann in ihrem § 79 das Zustandekommen des AStA und die Art, in der er die Interessen der Studentenschaft gegenüber Rektor, Großem Rat und Senat wahrnimmt. Dieser Paragraph wurde mit dem 15. August 1949 dahingehend abgeändert, daß der AStA künftig statt aus der gesamten Studentenschaft nurmehr aus den Fachschaften hervorgehen solle.
Die "Grundordnung" der Fridericiana vom 24. April 1969 verlieh der Gesamtstudentenschaft "als Gliedkörperschaft der Universität Rechtsfähigkeit" (§ 75) und überantwortete bestimmte Rechte und Pflichten, so auch die Beitragshoheit, der studentischen Selbstverwaltung; diese wiederum unterlag der Aufsicht des Rektors (§§ 76-79). Mit seiner Immatrikulation wurde also jeder Student automatisch ein beitragspflichtiges Mitglied der Studentenschaft.
Das baden-württembergische Universitätsgesetz vom 10. November 1977 beseitigte die zwangsverfaßte Studentenschaft, wodurch sich u.a. die Funktionen und Möglichkeiten der studentischen Selbstverwaltung verminderten und die Stellung des AStA neuer Prägung sich erheblich änderte. [Seit der Auflösung im Jahr 1977 existiert an der Universität Karlsruhe (TH) ein Senatsausschuss, der als Allgemeiner Studierendenausschuss bezeichnet wird. Er wird aus studentischen Vertretern im Senat und deren Vertretern gebildet. Dieser AStA kann sich allein mit sportlichen, musisch-kulturellen und sozialen Angelegenheiten der Studierenden befassen.] Im inneruniversitären Sprachgebrauch hatte der Begriff "AStA" in den ersten Jahren zweierlei Bedeutung: Einerseits bezeichnete er die Versammlung der in den Fachschaften gewählten Fachschaftsvertreter; dieser AStA im weiteren Sinne stellte das oberste Organ der studentischen Selbstverwaltung dar. Anderseits wurde unter AStA (im engeren Sinne) auch der Vorstand der Versammlung verstanden, also der AStA-Vorsitzende, seine Mit-Vorsitzenden und die ihnen beigeordneten Referenten. Die Satzung der Karlsruher Studentenschaft von 1968 bezog den Begriff dann allein auf das letztgenannte Gremium. Was zuvor der AStA im weiteren Sinne war, hieß jetzt Studentenparlament. Diese Sprachregelung entsprach der klaren Funktionsteilung in Legislative und Exekutive. Die vorliegenden Akten fielen bei der Exekutive an. Ihre Geschäftsverteilung änderte sich mehrfach im Laufe der Jahre. Zeitweise gab es etwa zwei, dann wieder drei Vorsitzende. Ebenso schwankte die Zahl der AStA-Referate, die gleichfalls ehrenamtlich von gewählten Studentenvertretern besetzt wurden. Beispielsweise wurden so umfangreiche Referate wie "Auslandsarbeit" oder "Soziales" unter zwei und mehr Referate aufgeteilt. Weitere Referate, die in dem Aktenbestand nicht unmittelbar in Erscheinung treten, waren etwa das "Referat für gesamtdeutsche Studentenfragen", das Finanzreferat, das Sportreferat oder das Referat für Presse und Information. Daneben richtete der AStA fallweise Arbeitskreise ein, so etwa den AK Film, den Ost-West-AK, den AK für Raketentechnik und Raumfahrt oder den AK Jazz. Der vorliegende Bestand enthält von diesen Aktivitäten nur Akten der "Arbeitsgemeinschaft Student und Betrieb". Um trotz des verhältnismäßig häufigen Wechsels der AStA eine gewisse Kontinuität zu wahren, wurde eine Geschäftsführerin bezw. ein Geschäftsführer eingestellt."
Archivische Bewertung: Vorwort Klaus-Peter Hoepkes im provisorischen Findbuch:
"Das Archiv erhielt den Bestand im März 1986 von Herrn Robert Fath, dem in der Universitätsverwaltung tätigen Referenten für Studentische Angelegenheiten.
[...] Ausgesondert wurden mehrere Bündel von Quittungsblöcken; sie enthielten Belege über die unterschiedlichsten Einnahmen und Ausgaben, waren aber in erheblichem Grade restaurierungsbedüftig.
Mit hoher Wahrscheinlichkeit dürfte der Bestand das einzige sein, was an Altakten des Nachkriegs-AStA im genannten Zeitpunkt noch greifbar war. Wie Herr Fath im Juli 1986 bei der langjährigen AStA-Sekretärin Erna Schühly ermittelte, vernichtete im Herbst 1977 der Brand in den AStA-Geschäftsräumen die dort verwahrten Akten. Eine Aufstellung über die dabei verloren gegangenen Akten gibt es nicht."
Erläuterung der Ordnung: Vorwort Klaus-Peter Hoepkes im provisorischen Findbuch:
"Die vorgefundene Aktenordnung wurde beibehalten."
Klassifikationsübersicht: 1. Allgemeine Organisation
2. Finanzen
3. Kulturreferat
4. Referat für Jugendpflege
5. Auslandsreferat
6. Freitischreferat
7. Arbeitsgemeinschaft Student und Betrieb
8. Arbeitskreis Kultur und Kommunikation (AKK)
Entstehungsgeschichte: Vorwort Klaus-Peter Hoepkes im provisorischen Findbuch:
"Im Zuge der hochschulinternen Demokratisierung entstanden während der Weimarer Zeit an allen Universitäten und Technischen Hochschulen "Allgemeine Studenten-Ausschüsse", kurz "AStA" genannt. Ein AStA kam durch Listenwahl zustande; seitens der Kultusministerien erhielten die AStA das Recht, Anliegen der Gesamtstudentenschaft einer Hochschule gegenüber Rektor und Senat zu vertreten. Mit der Einrichtung der AStA entstand der weite Bereich der studentischen Selbstverwaltung. Hierbei verdient vor allem die Betätigung im sozialen Bereich (Zimmervermittlung, Zuteilung von Büchern, Bekleidung und namentlich von Freitischen) erwähnt zu werden. Bereits Ende 1933 beseitigten die Nationalsozialisten die eigenverantwortliche Selbstverwaltung bezw. die durch Wahlen ausgewiesene studentische Repräsentanz. Nach 1945 knüpften die Hochschulen wieder an den früheren Zustand an. Die Anfänge des Karlsruher TH-AStA liegen noch im Dunkeln.
Da die TH-Professoren bereits im Juni 1945 die alte, zwischenzeitlich beseitigte Fridericiana-Verfassung von 1926 wieder für verbindlich erklärten, ist anzunehmen, daß schon bald nach der Wiedereröffnung der Fridericiana im Januar 1946 auch ein AStA ins Leben trat. Jedenfalls wird er in einem Senatsprotokoll vom 27. Juli 1947 als Ansprechpartner erwähnt. Erstmals weist ihn das Vorlesungsverzeichnis vom SS 1948 durch Nennung seiner beiden Vorsitzenden aus. Die "Vorläufige Verfassung der Technischen Hochschule Karlsruhe" vom 15.10.1948 umriß dann in ihrem § 79 das Zustandekommen des AStA und die Art, in der er die Interessen der Studentenschaft gegenüber Rektor, Großem Rat und Senat wahrnimmt. Dieser Paragraph wurde mit dem 15. August 1949 dahingehend abgeändert, daß der AStA künftig statt aus der gesamten Studentenschaft nurmehr aus den Fachschaften hervorgehen solle.
Die "Grundordnung" der Fridericiana vom 24. April 1969 verlieh der Gesamtstudentenschaft "als Gliedkörperschaft der Universität Rechtsfähigkeit" (§ 75) und überantwortete bestimmte Rechte und Pflichten, so auch die Beitragshoheit, der studentischen Selbstverwaltung; diese wiederum unterlag der Aufsicht des Rektors (§§ 76-79). Mit seiner Immatrikulation wurde also jeder Student automatisch ein beitragspflichtiges Mitglied der Studentenschaft.
Das baden-württembergische Universitätsgesetz vom 10. November 1977 beseitigte die zwangsverfaßte Studentenschaft, wodurch sich u.a. die Funktionen und Möglichkeiten der studentischen Selbstverwaltung verminderten und die Stellung des AStA neuer Prägung sich erheblich änderte. [Seit der Auflösung im Jahr 1977 existiert an der Universität Karlsruhe (TH) ein Senatsausschuss, der als Allgemeiner Studierendenausschuss bezeichnet wird. Er wird aus studentischen Vertretern im Senat und deren Vertretern gebildet. Dieser AStA kann sich allein mit sportlichen, musisch-kulturellen und sozialen Angelegenheiten der Studierenden befassen.] Im inneruniversitären Sprachgebrauch hatte der Begriff "AStA" in den ersten Jahren zweierlei Bedeutung: Einerseits bezeichnete er die Versammlung der in den Fachschaften gewählten Fachschaftsvertreter; dieser AStA im weiteren Sinne stellte das oberste Organ der studentischen Selbstverwaltung dar. Anderseits wurde unter AStA (im engeren Sinne) auch der Vorstand der Versammlung verstanden, also der AStA-Vorsitzende, seine Mit-Vorsitzenden und die ihnen beigeordneten Referenten. Die Satzung der Karlsruher Studentenschaft von 1968 bezog den Begriff dann allein auf das letztgenannte Gremium. Was zuvor der AStA im weiteren Sinne war, hieß jetzt Studentenparlament. Diese Sprachregelung entsprach der klaren Funktionsteilung in Legislative und Exekutive. Die vorliegenden Akten fielen bei der Exekutive an. Ihre Geschäftsverteilung änderte sich mehrfach im Laufe der Jahre. Zeitweise gab es etwa zwei, dann wieder drei Vorsitzende. Ebenso schwankte die Zahl der AStA-Referate, die gleichfalls ehrenamtlich von gewählten Studentenvertretern besetzt wurden. Beispielsweise wurden so umfangreiche Referate wie "Auslandsarbeit" oder "Soziales" unter zwei und mehr Referate aufgeteilt. Weitere Referate, die in dem Aktenbestand nicht unmittelbar in Erscheinung treten, waren etwa das "Referat für gesamtdeutsche Studentenfragen", das Finanzreferat, das Sportreferat oder das Referat für Presse und Information. Daneben richtete der AStA fallweise Arbeitskreise ein, so etwa den AK Film, den Ost-West-AK, den AK für Raketentechnik und Raumfahrt oder den AK Jazz. Der vorliegende Bestand enthält von diesen Aktivitäten nur Akten der "Arbeitsgemeinschaft Student und Betrieb". Um trotz des verhältnismäßig häufigen Wechsels der AStA eine gewisse Kontinuität zu wahren, wurde eine Geschäftsführerin bezw. ein Geschäftsführer eingestellt."
Archivische Bewertung: Vorwort Klaus-Peter Hoepkes im provisorischen Findbuch:
"Das Archiv erhielt den Bestand im März 1986 von Herrn Robert Fath, dem in der Universitätsverwaltung tätigen Referenten für Studentische Angelegenheiten.
[...] Ausgesondert wurden mehrere Bündel von Quittungsblöcken; sie enthielten Belege über die unterschiedlichsten Einnahmen und Ausgaben, waren aber in erheblichem Grade restaurierungsbedüftig.
Mit hoher Wahrscheinlichkeit dürfte der Bestand das einzige sein, was an Altakten des Nachkriegs-AStA im genannten Zeitpunkt noch greifbar war. Wie Herr Fath im Juli 1986 bei der langjährigen AStA-Sekretärin Erna Schühly ermittelte, vernichtete im Herbst 1977 der Brand in den AStA-Geschäftsräumen die dort verwahrten Akten. Eine Aufstellung über die dabei verloren gegangenen Akten gibt es nicht."
Erläuterung der Ordnung: Vorwort Klaus-Peter Hoepkes im provisorischen Findbuch:
"Die vorgefundene Aktenordnung wurde beibehalten."
Klassifikationsübersicht: 1. Allgemeine Organisation
2. Finanzen
3. Kulturreferat
4. Referat für Jugendpflege
5. Auslandsreferat
6. Freitischreferat
7. Arbeitsgemeinschaft Student und Betrieb
8. Arbeitskreis Kultur und Kommunikation (AKK)
Allgemeiner Studentenausschuß (AStA) der Universität Karlsruhe (TH)
2,1 m
Akten
Verweis auf ähnliches Material:
KIT-Archiv:
24002 Unabhängiger Studierendenausschuß (UStA)
24006 Fachschaft Maschinenbau/Chemieingenieurwesen
24007 Fachschaft Elektrotechnik
28006 Sammlung AStA, UStA und Fachschaften.
Literatur: Jähne, Werner: Die Studentische Selbstverwaltung, in: Die Technische Hochschule Fridericiana Karlsruhe. Festschrift zur 125-Jahrfeier, hg. unter dem Rektorat v. Ernst Terres, 1950, S. 274-279.
KIT-Archiv:
24002 Unabhängiger Studierendenausschuß (UStA)
24006 Fachschaft Maschinenbau/Chemieingenieurwesen
24007 Fachschaft Elektrotechnik
28006 Sammlung AStA, UStA und Fachschaften.
Literatur: Jähne, Werner: Die Studentische Selbstverwaltung, in: Die Technische Hochschule Fridericiana Karlsruhe. Festschrift zur 125-Jahrfeier, hg. unter dem Rektorat v. Ernst Terres, 1950, S. 274-279.
Benutzungbeschränkungen: Die Benutzung ist teilweise durch Schutzfristen für Sachakten und personenbezogene Unterlagen eingeschränkt.
Schweizer, Albert
Aretz, Werner
Referat für Jugendpflege
Arbeitsgemeinschaft Student und Betrieb
Kulturreferat
Freitischreferat
Auslandsreferat
North European Union of Engineering Students (NEUES)
Exkursionen
Auslandspraktika
Zeitschrift "Das Ventil"
Haushalt
Arbeitskreis Kommunikation (AKK)
Fachschaften
Auflösung der Fachschaftsvermögen
06.03.2025, 18:21 MEZ