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Katastergroßbezirk Oldenburg (Bestand)
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Enthält: Der Zugang Akz. 2010/048 enthielt 6 Akten, die dem Bestand Rep 540 Clp zugeordnet wurden. Diese finden sich dort unter Rep 540 Clp, Akz. 2010/048 Nr. 215-220.
Geschichte des Bestandsbildners: Mit der Bildung einer Landesvermessungskommission 1781 zur Herstellung der die Fläche des damaligen Herzogtums Oldenburg deckenden Vogteikarten begann die Zeit einer systematischen kartographischen Landesaufnahme. Das seit dem 17. Jahrhundert bei den Vogteien geführte Erdbuch sowie die Steuerrollen waren Nachweise von Eigentumsrechten und Grundlage der Besteuerung. Nach dem Reichsdeputationshauptschluss von 1803 galt es, die neu dem Herzogtum Oldenburg zugewiesenen Gebiete, die münsterischen Ämter Vechta und Cloppenburg sowie das hannoversche Amt Wildeshausen, in diese allgemeine Landesvermessung einzubeziehen. Seitens der Kammer, dem Regierungsorgan für Finanzen, Steuern und Landesökonomie, griff man auf die Grundgedanken des 1791 verstorbenen Landesökonomierates von Oeder zurück und ordnete eine spezielle Vermessung von Karten im Maßstab 1:4000 zur Anlegung eines Katasters an. Die Arbeiten stagnierten und wurden schließlich im Zuge der französischen Besetzung des Herzogtums 1806 bzw. 1810/13 ganz eingestellt und wurden nur zögerlich nach 1814 wieder aufgenommen.
Geschichte des Bestandsbildners: Zur Neuordnung des Grundsteuerwesens wurde eine Parzellarvermessung angeordnet, welche ein topographisches Kartenwerk nach sich zog. Obergeometer Albert Philibert von Schrenck wurde mit einem Stab von Mitarbeitern dazu beauftragt. Es entstanden ab 1836 ein Landeshöhennetz, Flurkarten im Maßstab 1:3000, Kirchspielskarten, Amts-, Fluss- und Wegekarten und natürlich eine topographische Karte in 14 Blättern. Dazu entstanden so genannte provisorische Güterverzeichnisse als Eigentumsnachweise, die jedoch nicht mehr in eine Buchform umgesetzt wurden.
Die Forderung des Landtags im Jahre 1848, das bestehende Steuer- und Abgabensystem zu untersuchen und gesetzlich zu ordnen, gab einen neuen Impuls. Nach Art. 61 des Staatsgrundgesetzes für das Großherzogtum Oldenburg vom 18. Februar 1849 wurde festgelegt, dass das bestehende Steuer- und Abgabewesen untersucht und gesetzlich neu geordnet werden sollte. Das Staatsministerium berief am 2. August 1850 eine ihm unmittelbar unterstellte Katasterdirektion ein, der der Kammerdirektor Jansen vorstand. Zu den weiteren Mitgliedern der Katasterdirektion gehörte auch von Schrenk. Aufgabe war es, die Veranlagung zur neuen Grund- und Gebäudesteuer für Grundstücke und Gebäude abzuschätzen; ausgenommen waren öffentliche Wege und Gewässer, herzogliche Gebäude, kirchliche Einrichtungen und Gebäude zum Gemeinbedarf, die keinen Ertrag erbrachten. Die Höhe der Steuer richtete sich nach dem Reinertrag von Liegenschaften und Gebäuden; dabei wurde auch zwischen Geest und Marsch sowie nach Kulturarten in 69 Klassen unterschieden, Nach dem Katastergesetz vom 18. Mai 1855 über die Errichtung, Einrichtung, Erhaltung und Fortschreibung des Katasters waren für jede Gemeinde Flurbücher, Mutterrollen (Liegenschaftsbücher) und alphabetische Namensverzeichnisse aufzustellen. Die Mutterrollen und Flurbücher enthielten Auskunft über die Größe, den Mietwert und Reinertrag der Grundstücke. Fortan wurde jede Veränderung in den Gemarkungen vermessen und in den Karten und Büchern nachgetragen bzw. fortgeschrieben. Nachdem die Vorarbeiten bis 1865 abgeschlossen werden konnten, wurde das Grund- und Gebäudekataster am 1. Januar 1866 praktisch als erste Fortschreibung eingeführt; es enthielt 46.862 Artikel bzw. Bestandsblätter mit 245.766 ha landwirtschaftlichem Kulturboden, 31.510 ha Waldboden, 244.224 ha unkultiviertem Boden und 42.600 Gebäuden. Die Katasterdirektion wurde zum 1. Januar 1866 aufgelöst. Für die Fortführung der Kataster wurden den Verwaltungsämtern (Bezirks-)Vermessungsbeamte zugeordnet, deren Arbeiten der fachlichen Aufsicht des Kataster- und Vermessungsbureaus unterstanden, während die Dienstaufsicht bei der Kammer bzw. beim Finanzdepartement (später Oldenburgisches Finanzministerium) verblieb.
Geschichte des Bestandsbildners: Die Einführung des Metermaßes und des Dezimalsystems ging auf eine Gesetzesinitiative des Norddeutschen Bundes von 1868 zurück, die im Großherzogtum Oldenburg durch das Gesetz vom 17. August 1869 und in der Bekanntmachung des Staatsministeriums vom 2. Juli 1869 hinsichtlich der Umrechnungszahlen erfolgte. Dies führte zu einer grundlegenden Nachbearbeitung des gesamten Katasters, die aber 1885 abgeschlossen war. Der Eigentumserwerb an Grundstücken und deren dingliche Belastung und die Einführung des Grundbuches am 3. April 1876 veränderten die Grund- und Gebäuderegister, deren Führung zum 1. April 1879 durch eine Instruktion im Großherzogtum Oldenburg neu geregelt wurde. Das Kataster und das bei den Amtsgerichten ressortierende Grundbuchamt arbeiteten bei der Feststellung von Eigentums- und Nutzungsrechten an Grundstücken fortan Hand in Hand. Die Katasterbezirke bzw. die den Verwaltungsämtern zugeordneten Vermessungs- und Katasterbeamten wurden nach dem Ende des I. Weltkrieges und im Zuge der Neustrukturierung der Verwaltung in Katasterämter umgewandelt, die als solche je nach Fortschritt der Umstrukturierung ab Mitte 1919, spätestens ab August 1920 als Katasterämter firmierten. Sie standen unter der Aufsicht der Vermessungsdirektion.
Entsprechend der Zahl der 12 Verwaltungsämter gab es auch 12 Katasterämter als Katasterfortschreibungsbehörden. Erst durch die große Verwaltungsreform 1932/33, als die 12 Verwaltungsämter auf sechs Landkreise und die beiden Stadtkreise Oldenburg und Delmenhorst reduziert wurde, ging auch die Zahl der Katasterämter auf acht zurück. Bereits zum 1. Juni 1923 wurde jedoch das Katasteramt Elsfleth in das Katasteramt Brake integriert (Best. 208, Akz. 264 Nr. 51) und zum 1.6.1933 auch das Katasteramt Butjadingen von Brake übernommen (Gesetzblatt Freistaat Oldenburg, 48. Band, S. 198). Das Katasteramt Delmenhorst, das 1922 aus dem 1866 eingerichteten Fortschreibungsdistrikt hervorgegangen war, wurde 1933 zum Katasteramt Wildeshausen gelegt. Von 1949 bis 1963 war es eine Außenstelle von Wildeshausen, bevor es von 1964 bis 1992 wieder eine eigenständige Behörde wurde und nun Wildeshausen als Außenstelle zugewiesen erhielt.
Geschichte des Bestandsbildners: Im Rahmen des Groß-Hamburg-Gesetzes und der Zuweisung von Wilhelmshaven an den Freistaat Oldenburg 1937 wurde in Wilhelmshaven das oldenburgische Katasteramt Wilhelmshaven geschaffen, das neben der Marinestadt auch für den nördlichen Teil des Landkreises Friesland mit den Gemeinden Wangerooge, Wangerland, Jever, Schortens und Sande zuständig wurde. Das Katasteramt Jever wurde hingegen aufgelöst. Mit der Gründung des Landes Niedersachsen und den Neueinrichtungen der Landkreise wurde das Wilhelmshavener Katasteramt in seinem Zuständigkeitsbezirk wieder auf das Gebiet der kreisfreien Stadt Wilhelmshaven begrenzt, das Katasteramt in Varel hingegen wurde für den gesamten Landkreis Friesland, also auch für das Gebiet der früheren Herrschaft Jever bzw. des Amts Jever zuständig, das bis 1937 durch das einstige Katasteramt Jever versorgt wurde.
Dafür musste Varel seine bisherige Zuständigkeit für die ammerländischen Gemeinden Rastede und Wiefelstede an das Katasteramt Westerstede abtreten. Zum 1.1.1996 wurde die Katasterverwaltung erneut verändert. Das Katasteramt Delmenhorst gehörte nunmehr ebenso wie Wildeshausen als Nebenstelle zur Vermessungs- und Katasterbehörde Oldenburger Land. Erst durch die Neuordnung des Vermessungs- und Katasterwesens in Niedersachsen zum 1.1.2000 wurden auch für den Bereich des ehemaligen Landes Oldenburg Vermessungs- und Katasterbehörden gebildet, denen einzelne Katasterämter nachgeordnet wurden. Ihnen oblagen und obliegen neben der Fortschreibung des Katasters die Liegenschaftsvermessungen, die Erstellung topografischer und auch spezieller Karten und Lagepläne, sie führen Wertermittlungen durch und erteilen Auskünfte über Grundstücksangelegenheiten. Mit der Abschaffung der Bezirksregierungen zum 1.1.2005 in Niedersachsen verloren deren Katasterdezernate ihre Funktionen. Es wurde für ganz Niedersachsen ein Landesbetrieb Landesvermessung und Geobasisinformation Niedersachsen (LGN) geschaffen, dem 14 Behörden für Geoinformation, Landesentwicklung und Liegenschaften zugeordnet wurden. Für das Land Oldenburg in den Grenzen des ehemaligen Freistaates wurden je eine GLL in Cloppenburg und Oldenburg geschaffen und das jeweilige dort bereits vorhandene Katasteramt aufgewertet.
Im Zuge einer weiteren Verwaltungsreform nimmt seit dem 1. Januar 2011 das neue Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen (LGLN) alle Aufgaben wahr, die vorher von den Behörden für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften (GLL) und dem Landesbetrieb Landesvermessung und Geobasisinformation Niedersachsen (LGN) bearbeitet wurden. Alle Standorte der bisherigen 14 GLL bleiben mit ihren Dienstbezirken unter dem Namen Regionaldirektion erhalten. Zur Regionaldirektion Oldenburg gehören die früheren Katasterämter Brake, Oldenburg, Varel, Westerstede, Wilhelmshaven. Die Regionaldirektion Cloppenburg umfasst die einstigen Katasterämter Cloppenburg, Delmenhorst, Wildeshausen, Vechta.
Bestandsgeschichte: Kartenüberlieferung (siehe Kartenabteilung des Staatsarchivs):
Die ersten Katasterkarten sind aus der Landesvermessung des Oberkammerrats Adalbert Philibert von Schrenck ab 1836 entstanden und nach und nach ab 1850/60 durch die Flurkarten ersetzt worden, deren ursprüngliche Reinzeichnungen als Urkarten unverändert blieben, während die Fortschreibungskarten als Doppelstücke der Urkarten bis weit in das 20. Jahrhundert hinein weitergeführt wurden. Die Fortschreibungskarten, in der Katasterverwaltung als Reinkarten bezeichnet, korrespondieren mit den ab 1840/48 amtsweise aufgestellten provisorischen Güterverzeichnissen, die dann mit Einführung des Katasters ab 1866 mit den dann revidierten Güterverzeichnissen, den Flurbüchern und Grundsteuermutterrollen verzahnt sind. Die originalen Ur- und Reinzeichnungen sind von den Katasterbehörden an das Staatsarchiv abgeliefert worden; sie werden heute digital weitergeführt. - Laufzeiten wegen der zahlreichen handschriftlichen Einzelnachträge größtenteils erschlossen!
90,3; 1335 Verzeichnungseinheiten (Stand September 2012)
Bestand
Literatur: 200 Jahre Oldenburger Landesvermessung. Festschrift zum 200jährigen Jubiläum der Oldenburger Landesvermessung, hg. vom Deutschen Verein für Vermessungswesen, Bezirksgruppe Oldenburg-Bremen, Oldenburg 1981; Geschichte des Liegenschaftskatasters im Bezirk Weser-Ems, hrsg. von der Bezirksregierung Weser-Ems, Dezernat 207 - Vermessungs- und Katasterangelegenheiten, Hannover 1987.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.