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Asmus Kieser, Schultheiß zu Mosbach, und Christopher Lebkücher (Cristoffer Lepkucher) entscheiden in Streitigkeiten zwischen Kurfürst Philipp von der Pfalz einer- und dem Deutschmeister Hartmann von Stockheim und dem Deutschen Orden andererseits wegen der Gemeinschaft Dallau (Talheim), Auerbach (Uwerbach) und Rittersbach (Rudespur). Diesbezüglich hatten sich beide Seiten u. a. bei der Verpfändung des Schlosses und Amts Lohrbach (Lorbach) mit allem Zugehör und den Zehnten zu Hilsbach (Hillerspach), Kirchardt (Kierhart) und Leuterstein vertragen und einen Kompromiss am St. Matthäus' Abend 1506 [= 20.9.1506] geschlossen. Entsprechend der Veranlassung haben nun ihre Anwälte, nämlich Anselm von Eicholzheim, Vogt zu Mosbach, und Michel Stark, der alte Keller zu Lohrbach, für den Pfalzgrafen sowie Siegfried vom Stein zu Altenstein (Seyfriden vom Steyn zum alten Stein), Hauskomtur zu Horneck, und Johann Beeck, Sekretär, die beiden Aussteller als Beisitzer hinzugenommen, sodass folgende Abmachung beschlossen wurde: 1. Die 9 ½ Morgen Wald unter dem "Metzenacker" und der "Mumehart" stehen dem Deutschmeister als Eigentum zu. 2. Vier näher genannte Wäldchen sollen vom Deutschmeister geteilt und dann die Teile vom Pfalzgrafen ausgewählt werden. Auch nach dem Wiederkauf soll diese Teilung Bestand haben. Die Gerechtigkeit der armen Leute zu Dallau ist davon nicht betroffen. Bei Bedarf sollen die Wäldchen untersteint werden. Der Teilungsvorschlag kam den pfalzgräflichen Anwälten etwa 10 Tage zuvor zu, die ihre Entscheidung getroffen haben. 3. An der Landacht von 16 Morgen Acker, die zuletzt im "Capelweldlin" gerodet wurden, steht jeder Seite die Hälfte zu. 4. Die Fischereigerechtigkeit im Bach namens "Trunze" [= Trienzbach (?)] hat der Pfalzgraf oberhalb und der Deutschmeister unterhalb des nun gesetzten Steins an der alten Rinderfurt bei "Tielmans Wiesen" und der neuen Rinderfurt. 5. Die Fischerreichte in der Elz (Elnntz) werden unter näher genannten Regelungen aufgeteilt. Erwähnt werden u. a. eine Brücke zu Dallau, ein Mühlgraben, gesetzte Grenzsteine und ein Wehr. 6. Von den 22 Pfennig Jahreszins von der Wiese, die Else Weber zu Dallau innehat, steht nach dem Wiederkauf jeder Seite die Hälfte zu. Bisher nicht gezahlter Zins ist hinfällig. 7. Vier Morgen Acker am Gundelsheimer Weg stehen nach der Ablösung der Pfalz zu. 8. Ein jährlicher Zins über 20 Pfennig von Wiesen zu Rittersbach steht nach dem Wiederkauf dem Deutschmeister zu. 9. Wenn man die Atzung zu Dallau besetzen will, soll dies durch je einen Hintersassen von der Pfalz und des Deutschen Ordens geschehen. 10. Nähere Regelungen betreffen Wege zu den Krautgärten im Haag. 11. Von den Häusern "uff die almut" soll das außerhalb der Brücke gelegene Haus nach der Ablösung der Pfalz den Frondienst schulden und jenes auf dem Burggraben dem Deutschen Orden. [12.] Die Veranlassung bestimmte, dass die früheren Nebenabsprachen betreffend der drei Dörfer angepasst werden sollen, was hiermit geschieht. Sollte irgendein Artikel dieses Vertrags in den früheren Nebenbriefen anders lauten, gelten beim Wiederkauf diesbezüglich nicht die früheren Nebenbriefe, sondern dieser Vertrag. [13.] Die Verpfändung der Kellerei Lohrbach, die einige Zeit vor diesem Vertrag vom Pfalzgrafen an den Deutschmeister geschehen ist, beeinträchtigt die gekauften Gerechtigkeiten nicht, auch wenn der Wiederkauf lange Zeit nicht geschieht. [14.] Wenn er geschieht, gilt dieser Vertrag. [15.] Damit sollen beide Seiten geschlichtet sein. [16.] Der Pfalzgraf und der Deutschmeister versprechen die Einhaltung.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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