Anweisung Nr. 011/83 des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei vom 01. Dez. 1983 über die Gewährleistung des Schutzes und der Sicherung der musealen Einrichtungen, Kreditinstitute, Dienststellen der Deutschen Post und anderer Einrichtungen, in denen Bargeld und andere Werte konzentriert sind, sowie über eine hohe Ordnung und Sicherheit beim Transport und im Umgang mit Bargeld und anderen Werten

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